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Die Bio-Verordnung

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Das EU-Parlament hat eine Verordnung über die biologische Produktion und die Produktkennzeichnung angenommen. Herbert Dorfmann weist auf Defizite der neuen Regelung hin.

Am Donnerstag hat das Europäische Parlament in Straßburg eine Verordnung über die biologische Produktion und die Kennzeichnung von biologischen Erzeugnissen mehrheitlich angenommen. „Leider hat die neue Regelung in Bezug auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln Defizite“, erklärt der Südtiroler Europaabgeordnete Herbert Dorfmann.

Zum Hintergrund der Verordnung sagt er: „Der Biomarkt ist in der EU in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gewachsen, die Bio-Umsätze überschreiten die Marke von 30 Milliarden Euro. Es war deshalb notwendig, die Produktionsvorschriften der einzelnen Mitgliedsstaaten anzugleichen, um den Bauern europaweit möglichst dieselben Wettbewerbsbedingungen zu gewähren und den Konsumenten gleiche Qualität in ganz Europa zu garantieren.“

Die starke Nachfrage nach Bioprodukten in Europa könne derzeit nur durch Einfuhren aus Drittländern gedeckt werden. Es sei daher wünschenswert, wenn die Produktion in der EU zunehmen würde und der heimische Bedarf besser befriedigt werden könnte.

„Es ist nämlich auch nicht im Sinne einer nachhaltigen biologischen Landwirtschaft, wenn Waren Tausende von Kilometer transportiert werden müssen“, meint Herbert Dorfmann.

Ein wichtiges Ziel der neuen Verordnung sei es daher, die Biolandwirtschaft in Europa zu erleichtern. Das solle beispielsweise durch Gruppenzertifizierungen für kleinere Betriebe möglich werden.

Herbert Dorfmann

„Leider ist es aber mit dieser Verordnung auch nach einer jahrelangen Debatte nicht gelungen, eine einheitliche europäische Regelung bei den Rückständen von Pflanzenschutzmitteln zu finden. Während in Italien wie in wenigen anderen EU-Staaten sehr strikte Regeln gelten und die Rückstände unter der Nachweisgrenze bleiben müssen, gibt es in vielen Staaten keinen spezifischen Regeln. Bioprodukte können dort gleich viele Rückstände enthalten wie konventionelle Lebensmittel“, erklärt Dorfmann.

Weiters sagt er: „Bei uns führen damit oft bereits ungewollte Verunreinigungen durch angrenzende konventionell wirtschaftende Bauern zu Problemen. Diese verschiedenen Standards sind in Europa eigentlich nicht akzeptabel. Es kann nicht sein, dass beispielsweise ein Südtiroler Bioapfel mit einer minimalen Verunreinigung vom Markt genommen werden muss, während ein deutscher oder französischer Bioapfel mit deutlich höheren Rückständen bei uns als Bioapfel verkauft werden darf.“

Leider hätten vor allem die Bioverbände aus dem Norden Europas jahrelang dafür gekämpft, bei den Rückständen keine strikteren Auflagen zu bekommen und hätten sich letztlich durchgesetzt.

„Dies ist aber ein kurzsichtiger und hoffentlich auch kurzfristiger Erfolg. Ein Konsument, der ein Bioprodukt kauft, wünscht sich ein Lebensmittel, das möglichst frei ist von Pflanzenschutzmitteln und er soll ein solches bekommen. Mit ein bisschen mehr Weitsicht und Kompromissbereitschaft wäre es möglich gewesen, eine ambitionierte und praxistaugliche Regelung auf den Weg zu bringen“, meint Herbert Dorfmann.

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