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Das Leibrenten-Gutachten

Das italienische Parlament will die Leibrenten noch im April abschaffen – und beruft sich dabei auf ein Urteil des Verfassungsgerichts von 1994.

Von Matthias Kofler

Riccardo Fraccaro ist fest entschlossen, den Leibrenten den Gnadenstoß zu versetzen. „Wir werden den entsprechenden Beschluss binnen zwei Wochen im Präsidium des Parlaments verabschieden“, kündigt der Trentiner Kammerabgeordnete und Präsident des Quästorenkollegiums an. Darauf hätten sich die Präsidien von Kammer und Senat in einer gemeinsamen, inoffiziellen Sitzung geeinigt. Sowohl Kammerpräsident Roberto Fico als auch dessen Kollegin im Senat, Maria Elisabetta Casellati, haben zuletzt auf eine „rasche Lösung“ gedrängt.

Die Abschaffung der Politpensionen soll mittels eines einfachen Präsidiumsbeschlusses erfolgen. Da die Grillini und die Lega (die ebenfalls gegen die Vitalizi eintritt) im Präsidium eine klare Mehrheit aufweisen, kann der Beschluss schon im April in trockene Tücher gebracht werden. Zum einen sollen die Politiker-Leibrenten ausnahmslos abgeschafft werden. Dies gilt rückwirkend auch für die Ex-Abgeordneten, die bereits in Pension gegangen sind. Statt einer Leibrente erhalten die Politpensionäre demnach eine Rente, die auf Grundlage der von den Politikern eingezahlten Pensions- und Sozialbeiträge berechnet wird. Zum anderen übernimmt das Parlament die Einzahlung der Sozialbeiträge für die neugewählten Mandatare, die keinen Anspruch mehr auf eine Leibrente haben. Man geht davon aus, dass nach dem italienischen Parlament auch die einzelnen Regionalparlamente nachziehen werden, weil sich diese, wenn es um die Erhöhungen der Leibrenten ging, immer an die Vorgaben aus Rom gehalten haben.

„Die Leibrenten sind eine anachronistische und inakzeptable Einrichtung“, betont Fraccaro. Die Dritte Republik, die gerade in Italien entstehe, nehme Abschied von den Politikerprivilegien und setze den Bürger wieder in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit. Der Grillino erinnert daran, dass die Leibrenten im fernen Jahr 1954 unter völliger Geheimhaltung der Parlamentarier eingeführt worden sei. Der Trentiner Giuseppe Veronesi habe damals als einer der wenigen diesen Beschluss kritisiert. Die Leibrenten seien unfair, weil ein Parlamentarier, der die Ziffer 1 einzahle, nach dem Ausscheiden aus dem Amt das Neunfache dessen herausbekomme, rechnet Fraccaro vor.

Die Grillini und die Leghisti wissen, dass der Beschluss des Präsidiums auf den Widerstand der betroffenen Altmandatare stoßen wird, die ihre erworbenen Rechte verteidigen wollen. Man rechnet bereits mit einer Flut an Rekursen. Allerdings liegt dem Präsidium ein Gutachten vor, wonach die Umwandlung der Leibrenten auf das beitragsbezogene System durchaus rechtens ist.

Das Gutachten stützt sich auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs von 1994, unterschrieben von Francesco Paolo Casavola und Enzo Cheli. Darin steht Schwarz auf Weiß, dass die Leibrenten den internen Regelungen der Parlamentskammern unterworfen sind.

Das heißt: Wenn die Präsidenten von Kammer und Senat die Leibrenten per Beschluss eingeführt haben, dann können dieselben diese auch per Beschluss wieder abschaffen. Die entsprechenden Akten können somit nur vor dem Parlament angefochten werden.

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