„Völlig korrekt gehandelt“
Nach dem Fall eines Rasers, der von Carlo Costa „aus dem Verkehr gezogen“ wurde: Der Technische Direktor der Brennerautobahn sei befugt, in den Straßenverkehr einzugreifen – bestätigt jetzt der Präsident der Region, Arno Kompatscher.
von Artur Oberhofer
Der Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt: Im Oktober vergangenen Jahres berichtete die TAGESZEITUNG über einen Zwischenfall auf der Brennerautobahn. Die Protagonisten: Der Technische Direktor der Brennerautobahn AG, Carlo Costa, und ein Südtiroler Unternehmer, Patrick R.
Patrick R. behauptete unter anderem, er sei am 6. Oktober 2017 von Carlo Costa mit einer Haltekelle dazu genötigt worden, auf die Notspur auszuweichen und anzuhalten.
Die Freiheitlichen hatten daraufhin eine Anfrage im Regionalrat eingebracht. Die Antwort des Präsidenten der Regionalregierung, Arno Kompatscher, liegt jetzt vor.
Arno Kompatscher stellt den Fall so dar:
„Der Technische Generaldirektor war am 6. Oktober 2017 auf der Überholspur in Richtung Süden ungefähr auf der Höhe von km 180 in einer Rechtskurve fahrend in den Rückspiegeln seines Wagens auf einen Pkw aufmerksam wurde, der mit extrem hoher Geschwindigkeit ebenso auf der Überholspur unterwegs war, auf die rechte Fahrspur wechselte, um nicht das Auto zu rammen, in dem der Ingenieur selbst fuhr, und dabei ins Schleudern geriet. Nachdem er wieder die Kontrolle über seinen Pkw erlangt hatte, fuhr er erneut mit überhöhtem Tempo los, wechselte unablässig von der rechten auf die linke Fahrspur und umgekehrt, um quer über die Autobahnspuren sehr gefährliche Überholmanöver durchzuführen.
Aufgrund der von diesem Fahrverhalten ausgehenden offensichtlich großen Gefahr für die körperliche Unversehrtheit der anderen Verkehrsteilnehmer sowie von Ing. Costa selbst und dank einer vorübergehenden Staubildung gelang es ihm, sich dem auf diese Weise fahrenden Fahrzeug – einem weißen 3er Touring BMW – seitlich zu nähern und mit einem Handzeichen dem Fahrer anzuzeigen, er solle auf der Notspur anhalten.
Ing. Costa stieg von seinem Fahrzeug aus, informierte den BMW-Fahrer, dass er ein Bediensteter der Brennerautobahn AG sei, ohne dabei seine Position zu nennen oder die anderen im besagten Zeitungsbericht veröffentlichen Aussagen zu machen, verständigte die für die Autobahn zuständige Verkehrsleitzentrale der Straßenpolizei sowie die Verkehrspolizei und forderte den Einsatz eines Streifenwagens sowie der Autobahnfachkräfte an, um die Fahrtauglichkeit des vorgenannten Lenkers überprüfen zu lassen.
Daraufhin setzte Ing. Costa seine Fahrt fort. Nach wenigen Kilometern erblickte er erneut besagten BMW-Lenker im Rückspiegel, welcher ihn einholte und von seinem Pkw aus mit der Handykamera fotografierte.“
Arno Kompatscher erklärt außerdem, dass Carlo Costa als Technischer Generaldirektors der Brennerautobahn AG befugt sei, im Straßenverkehr einzugreifen. Costa sei nämlich – Zitat – „dafür zuständig, die Sicherheitsbedingungen für den Verkehr auf der gesamten Stecke der Brennerautobahn und für sämtliche Fahrzeuge zu gewährleisten“.
Im konkreten Fall sei Carlo Costa „Zeuge des Fahrverhaltens von Herrn Patrick R. gewesen, das offensichtlich eine Verletzung der in der Straßenverkehrsordnung für Fahrzeuglenker festgelegten Bestimmungen und eine konkrete Gefahr für die körperliche Unversehrtheit der anderen Verkehrsteilnehmer darstellte“.
Costa selbst habe sich, „angesichts der Notwendigkeit, diese Risikosituation umgehend zu entschärfen, ohne Anwendung von Zwangsmaßnahmen, um den Halt des Fahrzeugs von Herrn Patrick R. zu forcieren“, lediglich darauf beschränkt, diesen durch Handzeichen auf der Notspur anzuhalten, um anschließend sofort die zuständigen Polizeiorgane über den Vorfall zu informieren.
In der Antwort des Präsidenten der Region wird also die Aussage, die Patrick R. in der TAGESZEITUNG gemacht hatte, Carlo Costa habe eine Handkelle benutzt, dementiert.
Laut Kompatscher habe sich der Technische Generaldirektor „in einer Notsituation“ befunden, die nicht anders hätte bewältigt werden können. „Unter diesen Umständen hat er die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet, sondern völlig korrekt zum Schutz derselben gehandelt.“, so nimmt Kompatscher Costa in Schutz. Costa habe „im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung und pflichtgemäß gehandelt“. Der Technische Direktor habe „keine polizeiliche Gewalt ausgeübt“. Er habe den Lenker des 3er BMWs in keiner Weise gezwungen, sein Fahrzeug anzuhalten, den Führerschein vorzuweisen bzw. sich auszuweisen.
Bezug nehmend auf die Anzahl der Personen, denen eine Haltekelle zur Verfügung steht, um in den Verkehr eingreifen zu können, präzisiert Arno Kompatscher, dass „kein einziger Bediensteter der Brennerautobahn AG über eine solche verfügt“.
Allerdings seien nachstehende Personen dazu ermächtigt, in den Verkehr einzugreifen, um die angemessene Verwaltung der Autobahn sowie die Ausübung der diesbezüglichen Tätigkeiten zu gewährleisten: der Geschäftsführer, der Technische Generaldirektor aufgrund einer schriftlichen Ermächtigung, der Dienstleiter der Verkehrssicherheitszentren sowie die Autobahnfachkräfte.
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Kommentare (19)
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unglaublich
Also wenn mich der Landeshauptmann mit überhöhter Geschwindigkeit überholt, dann werde ich ihn mit einer Kelle aus dem Verkehr (ist ja eine Notsituation) ziehen und die Straßenpolizei holen. Und ich meinte immer, dass dies nur Polizeiorgane tun dürfen. Man lernt ja nie aus.
tiroler
Jaja, wer sagt dass die version von renzi kumpel svpd costa der wahrheit entspricht??
robby
Ist unser LH und Dauergrinser unterbeschäftigt? Aber ja, als Autobahnpolizisten sähe ich ihn gut. Vielleicht sogar besser als in seiner derzeitigen Funktion
criticus
Eigentlich nicht zu beneiden dieser Herr Costa, wo er überall anpacken muss. Sparkasse, Autobahn, PD-Südtirol, und und…..
Ach ja, die Autobahnpolizei muss er auch noch ersetzen. Ein Unikum eben, oder armer Teufel?
Hat man da überhaupt die Zeit etwas ordentlich zu Stande zu bringen?