Direktoren müssen zahlen
Die Kassation beendet einen ewigen Rechtstreit zwischen dem Land und den beiden früheren Schuldirektoren Carlo Runcio und Marino Melissano. Die müssen nun ESF-Gelder in Höhe von 31.553 Euro zurückzahlen.
Von Thomas Vikoler
Die Rechtsprechung im Staate Italien ist selten linear – und das letzte Wort hat die Kassation. Diese hat in diesem kuriosen Fall gleich zweimal entschieden und u.a. ein Urteil der Zivilsektion des Oberlandes umgekehrt. Schließlich war auch die Frage zu klären, wie die Endabrechnung zwischen den beiden früheren Oberschuldirektoren Carlo Runcio und Marino Melissano mit dem Land Südtirol auszusehen habe.
Nun aber steht es fest: Die beiden inzwischen pensionierten Direktoren müssen zahlen. Nicht nur mehr als 30.000 Euro Euro, sondern auch die stattlichen Verfahrensspesen.
In dem Verfahren ging es grundsätzlich um die Frage, ob die Schuldirektoren für Kurse, die sie im Rahmen eines Projekts des Europäischen Sozialfonds an ihren Schulen hielten, eigens bezahlt werden müssen oder nicht.
Runcio und Melissano hatten stets darauf beharrt, dass die Kurse nicht durch die Überstunden-Zulagen als Direktoren gedeckt waren. Das Landesgericht wies ihre Klagen auf Auszahlung der Kurs-Entgelte aus dem ESF ab, das Oberlandesgericht Bozen sah ihre Forderungen hingegen als gerechtfertigt. Im Jahre 2008 kam das Berufungsgericht zum Schluss, dass ihnen eine stundenweise Sondervergütung für die von ihnen in den frühen 2000er Jahren gehaltenen Kurse zustand: 13.874 für Runcio, 6.628 Euro für Melissano, dem damaligen Direktor des ITI Galileo Galilei in der Bozner Cadornastraße.
Doch das Land legte mit einer Reihe von Rekursgründen Kassations-Beschwerde ein. Die römischen Höchstrichter befanden, dass es zu den institutionellen Aufgaben eines Direktors gehöre, an der eigenen Schule Kurse zu halten. Insbesondere zu einem ESF-Projekt, das sie selbst als Verantwortliche der Schulen beantragt hatten. „Ihre Positionen können nicht getrennt von diesen Projekten gesehen werden, sie sind in diesem Fall keine Privatpersonen“, heißt es in der Urteilsbegründung der Kassation. Schließlich habe das Land per Gesetz festgelegt, dass Schulen und dessen Lehrkräfte in die Projekte eingebunden werden sollten.
Außerdem erinnern die römischen Höchstrichter an den besonderen Schutz, den ESF-Gelder in der Rechtsordnung genießen. Das stehe auch in den Beschlüssen der Landesregierung, mit denen die Projekte genehmigt wurden, an denen die beiden Direktoren mitgewirkt hatten.
Doch Runcio und Melissano gaben sich nach dem Kassationsurteil nicht geschlagen: In einer weiteren Kassationsbeschwerde beanstandeten sie die vom Land vorgelegte Berechnung der von den beiden Direktoren zu zahlenden Beträge, die inzwischen – mit Zinsen und Spesen – auf insgesamt 31.553 Euro angestiegen waren. Bei diesen seien die ihnen zustehenden Überstundengelder nicht berücksichtigt worden, wandten sie ein.
Doch ihre Beschwerde wurde nun als unzulässig abgewiesen.
Den beiden inzwischen pensionierten Direktoren bleibt wohl nichts anderes übrig, als die insgesamt 31.553 Euro an das Land zu zahlen. Zudem wurden sie zur Zahlung von 3.200 Euro Verfahrensspesen verurteilt.
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