Das Urteil
Das Oberlandesgericht bestätigt die Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten Haft für den Reiter Karl Wechselberger.
Von Thomas Vikoler
Verteidiger Flavio Moccia bemühte sich während der Verhandlung vor verschlossenen Türen redlich, die drei Richterinnen milde zu stimmen. Doch er wusste wohl von Anfang an, dass es schwierig werden würde, eine Haftreduzierung für Karl Wechselberger zu erwirken.
Und tatsächlich: Um 14.30 Uhr verkündete die Vorsitzende Richterin der Strafsektion des Oberlandesgerichts, Ulrike Segna, die Entscheidung: Das erstinstanzliche Urteil wird vollumfänglich bestätigt. In 90 Tagen soll die Urteilsbegründung hinterlegt werden.
Karl Wechselberger, 47, ein weitum bekannter Springreiter und Reitlehrer, war am 6. März 2017 am Landesgericht in einem verkürzten Verfahren zu drei Jahren und ach Monaten Haft wegen sexueller Gewalt gegen eine Unter-16-Jährige verurteilt worden. Er soll wiederholt Sex mit einer ihm anvertrauten Schülerin gehabt haben, die während des Tatzeitraums 15 Jahre alt war.
In der Berufungsverhandlung am Donnerstag standen sich zwei Einschätzungen gegenüber. Generalstaatsanwältin Donatella Marchesini, die die Bestätigung des Schuldspruchs beantragte, beharrte auf die Einstufung der Straftat als sexuelle Gewalt „schweren Ausmaßes“. Verteidiger Moccia wiederholte gestern hingegen seine „Liebeshypothese“: Wechselberger sei in seine Schülerin verliebt gewesen, also könne lediglich von sexueller Gewalt „leichten Ausmaßes“ ausgegangen werden.
Hierzu verwies der Verteidiger erneut auf ein Urteil des Landesgerichts Vicenza, das mit dem Verweis auf seine Verliebtheit einem 60-Jährigen das „leichte Ausmaß“ zuerkannte, der Sex mit einem 13-jährigen Mädchen hatte. Der weiblich besetzte Strafsenat des Bozner Oberlandesgerichts ließ sich davon nicht überzeugen.
Die bestätigte Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten Haft wird vorerst nicht in Rechtskraft erwachsen, denn Wechselberger wird, wie sein Anwalt gestern ankündigte, Kassationsbeschwerde einbringen. Bis zu einer Verhandlung vergeht erfahrungsgemäß rund ein Jahr.
Dass Wechselberger wegen des Falles ins Gefängnis muss, kann nach dem Urteil weitgehend ausgeschlossen werden. Der Reiter hat bereits mehrere Monate in U-Haft (im Hausarrest verbracht). Und nach der jüngsten Gefängnis-Reform ist es bereits ab einer Haftstrafe von vier Jahren möglich, Sozialdienst zu beantragen. Früher waren es drei Jahre.
Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für Wechselberger die Unschuldsvermutung. Definitiv ist hingegen die lebenslängliche Sperre als Reitlehrer, wie sie die Berufungsinstanz des Reitverbandes FISE im Dezember 2016 bestätigt hat.
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Kommentare (4)
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tiroler
Tolle gesetze. 4 jahre haft aber man muss micht ins gefägnis. Gibts nur im chaotenstaat italien.