Rückkehr des Besens
Am Montag wird am Oberlandesgericht Bozen ein weiteres Mal über das Besenplakat der Südtiroler Freiheit verhandelt. Knapp vor der Verjährung der vermeintlichen Schmähung.
von Thomas Vikoler
Die Eile bei der Festlegung der Verhandlung ist auffallend. Am 26. Oktober 2017 hatte die Kassation den zweitinstanzlichen Freispruch für Eva Klotz, Sven Knoll und Werner Thaler wegen Begründungsmängeln aufgehoben. Mitte Jänner folgte die Urteilsbegründung.
Und bereits am kommenden Montag, zweieinhalb Monate später, findet die zweite Berufungsverhandlung zum Besenplakat der Südtiroler Freiheit statt. Und zwar nicht, wie von der Kassation verfügt, am Hauptsitz des Oberlandesgerichtes in Trient, sondern (wiederum) an der Bozner Außenstelle. Mit einem neuen Richtersenat unter Vorsitz von Präsident Johann Pichler (Beisitzer: Elisabeth Roilo und Tullio Joppi). Alles Zivilrichter.
„Die Verlegung nach Bozen ist wohl aus sprachlichen Gründen erfolgt“, vermutet Nicola Canesterini, Anwalt der drei Vertreter der Südtiroler Freiheit, „es ist gut, wenn Begriffe wie Kehraus in seiner ganzen semantischen Bedeutung verstanden werden“.
Für die Richter der Kassation war die Bedeutung des Wortes Kehraus – anders als für die Strafsektion am Oberlandesgericht – unerheblich. Für sie war der Besen auf dem Plakat, der über den Trikolore hinwegfegt, „objektiv beleidigend“. Den Richtern des Oberlandesgerichts wird eingeräumt „in voller Autonomie“ über den Fall zu urteilen. Allerdings mit einer Begründung „ohne logische und rechtliche Mängel“ wie im ersten Berufungsurteil.
Interessant ist die eilige Festlegung des Verhandlungstermins auch deshalb, weil die vermeintliche Straftat – Schmähung eines Symbols der Republik – in wenigen Wochen verjähren würde. Die Berufungsrichter wollen also ein Urteil in der Sache fällen und nicht die Verjährung erklären. Das Plakat war im fernen Jahre 2010 ausgehängt bzw. gerichtlich beschlagnahmt worden. Wird das Verfahren nach einem Urteil am Montag mit einem weiteren Kassationsrekurs verlängert (wovon auszugehen ist), wäre die Verjährung ohnehin eingetreten. Eine Verjährung kann von den Betroffenen allerdings auch verweigert werden. Verteidiger Canesterini zeigt sich zuversichtlich, dass auch die zweite Kammer des Bozner Oberlandesgerichts einen Freispruch verkünden wird.
Für die Südtiroler Freiheit kommt der frühe Termin, politisch gesehen, eher ungelegen. Einige Monate später – mitten im Landtagswahlkampf – hätte die Causa besser instrumentalisiert werden können.
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