Zulässiges Volksbegehren
Das Volksbegehren gegen den Impfzwang und für Impffreiheit, das mit über 15.000 Unterschriften eingebracht wurde, ist zulässig und wurde vom Landtagspräsidenten bereits der zuständigen Gesetzgebungskommission des Landtages zugewiesen.
Das Volksbegehren gegen den Impfzwang und für Impffreiheit, das mit über 15.000 Unterschriften eingebracht wurde, ist zulässig und wurde vom Landtagspräsidenten bereits der zuständigen Gesetzgebungskommission des Landtages zugewiesen.
Das teilt der Erstunterzeichner des Volksbegehrens, Landtagsabgeordneter Andreas Pöder mit.
„Damit muss der Gesetzentwurf noch vor der Landtagswahl als Punkt 1 auf die Tagesordnung des Landtages. Sollte aus irgendwelchen Gründen nicht mehr vor den Wahlen behandelt werden, bleibt er auf der Tagesordnung des neuen Landtages.“
15.114 Menschen haben mit beglaubigter Unterschrift in den vergangenen Monaten ihre beglaubigte Unterschrift für das Südtiroler Volksbegehren für Impffreiheit und gegen den Impfzwang abgegeben.
Mindestens erforderlich waren 8.000.
Viele Frauen und Männer haben in ganz Südtirol Unterschriftenstände und Unterschriftenabende organisiert sowie Menschen aufgefordert, zum Unterschreiben in die Gemeindeämter zu gehen.
Das Volksbegehren wurde am 27. Oktober 2017 gestartet.
Der Landtagsabgeordnete Andreas Pöder (BürgerUnion) – neben Reinhold Holzer, Bruno Mandolesi und Markus Falk und weiteren 15 Personen einer der Erstunterzeichner des Volksbegehrens verweist auf den Inhalt des Volksbegehrens:
„Das Volksbegehren will den Landtag zwingen, sich mit einem eigenen Südtiroler Impfgesetzentwurf zu befassen und die autonomen Zuständigkeiten wahrzunehmen. Damit wird der Impfzwang in ein Impfpflichtgespräch umgewandelt, Eltern können kostenlos vom Sanitätsbetrieb die Feststellung des Immunstatus ihrer Kinder verlangen und es muss eine ausgewogene und objektive Information stattfinden. Und vor allem müssen Zwangsmaßnahmen wie Kindergartenausschlüsse oder Geldstrafen fallen“, so der Abgeordnete.
„Bei den Geldstrafen sind entweder Aussetzungen oder Mindeststrafen anzuwenden, wenn die Aussetzung verfassungsrechtlich schwierig ist.“
Pöder unterstreicht, dass sowohl das staatliche Impfdekret selbst (im Art. 7bis, mit Verweis auf die Südtirol-Autonomie – Schutzklausel) als auch das Autonomiestatut (Art. 8) und das Südtirol Bildungsgesetz aus dem Jahr 2008 sowie das bisherige Südtirol Impfgesetz aus dem Jahr 1994 eindeutig belegen, dass Südtirol zwar nicht die Impfpflicht abschaffen aber sehr wohl die Zwangsmaßnahmen durch einen eigenen Südtiroler Weg umgehen kann.“
Pöder bedankt sich im Namen der Promotoren bei den Gemeindeangestellten, für die Bemühungen um die Unterschriftensammlung auf den Gemeindeämtern.
Großen Dank spricht Pöder den Landesbeamten, Gemeindebeamten, Gemeinderäten und auch den Kollegen aus dem Südtiroler Landtag für ihre Unterstützung bei der Unterschriftensammlung aus. So haben Brigitte Foppa, Tamara Oberhofer, Elena Artioli, Hans Heiss, Walter Blaas und Sigmar Stocker geholfen, Unterschriften zu beglaubigen.
„Großartig war der Einsatz vieler Mamis, Papis, Omis, Opis draußen in den Gemeinden, Tälern, Ortschaften Südtirols. Ein Mega-Dank dem zentralen Organisationsteam Sabrina Schnitzer, Karin Kerschbaumer und Stefan Taber.“
Dieses Volksbegehren wird von den Organisationen Ökokinderrechte Südtirol, primum non nocere, Aegis Südtirol getragen.
Promotoren und Erstunterzeichner sind L. Abg. Andreas Pöder, Reinhold Holzer, Bruno Mandolesi, Prov. Dr. Markus Falk, Karin Kerschbaumer, Benjamin Profanter, Franzi Bove, Josefa Brugger, Marion Harpf, Erna Marsoner, Barbara Sitzmann Wieser, Marion Moser, Verena Unterhofer, Sabrina Pattis, Sabine Felderer, Nadia Calai, Marilisa Carabotti, Christine Engl, Anita Pichler, Sabine Kobler
Die Eckpunkte des Landesgetzentwurfs, der mittels Volksbegehren vorgelegt wird:
* Aufklärung und Information des Sanitätsbetriebes (Sabes) muss ausgewogen und umfassend sein, auch auf Fragen und Einwände muss eingehend geantwortet werden.
* Die Eltern können vom Sabes die Überprüfung der Immunisierung verlangen, auf dessen Kosten.
* Die Eltern können mit begründetem Antrag vom Sabes die Überprüfung medizinischer Gründe verlangen, die gegen eine Impfung sprechen – der Sabes muss eine Unbedenklichkeitserklärung ausstellen.
* Geldstrafen werden ausgesetzt – bei Überschreiten niedriger Impfraten – und die Geldstrafe darf, wenn überhaupt, nur einmal je Kind eingehoben werden. Eine Aussetzung von Geldstrafen ist bereits im geltdenen Südtiroler Impfgesetz aus dem Jahr 1994 enthalten, sie soll nur auf die neuen Gegebenheiten angepasst werden.
* Verpflchtendes Informationsgespräch für Eltern oder Erziehungsberechtigte mit dem Sabes.
Kein Kiga- und Kita-Verbot wenn die Eltern am verpflichtenden Info-Gespräch teilgenommen haben.
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