Die Impf-Entlohnung
Die Impftätigkeit der Sprengelhygieniker wird getrennt mit 71,44 Euro pro Stunde entlohnt. Die monatliche Funktionszulage in der Höhe von 683 Euro bleibt unverändert.
Die Tätigkeit von Sprengelhygienikern ist vielfältig: Sie sind Mitglieder der Baukommissionen der Gemeinden, sie stellen ärztliche Zeugnisse für Führerscheine und Waffenpässe aus, sie führen Totenbeschauen durch. „Sprengelhygieniker sind für die flächendeckende wohnortnahe Versorgung auf dem Gebiet der Öffentlichen Gesundheit und Hygiene wichtig“, betont Gesundheitslandesrätin Martha Stocker.
Und dennoch: Vor allem auf dem Land müssen immer mehr Gemeinden ohne Hygienearzt auskommen. Aufgrund von Pensionierungen ist damit zu rechnen, dass die Lage in den kommenden Jahren noch angespannter wird. Dem will Stocker Abhilfe verschaffen.
Die Landesregierung hat deshalb beschlossen, Ärzten für Allgemeinmedizin, die in den Gesundheits- und Sozialsprengeln als Hygieneärzte tätig sind, für ihre Impftätigkeit – sie führen Impfungen durch, sind aber auch für Impfgespräche zuständig – mit 71,44 Euro pro Stunde separat zu entlohnen.
Basiskinderärzte erhalten für diese Tätigkeit gleich viel. Die monatliche Funktionszulage in der Höhe von 683 Euro dagegen bleibt unverändert.
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