Aktenzeichen Après Ski
Die Gemeinde Ratschings lässt das beliebte Après-Ski-Lokal Tenne Club schließen. Bereits drei Tage später hebt das Verwaltungsgericht die Maßnahme wieder auf. Was ist passiert?
Von Thomas Vikoler
Die Wege der Bürokratie sind zuweilen lange und zuweilen kurz.
Am 27. Jänner führten die Carabinieri im Après-Ski-Lokal Tenne Club beim Berghotel Ratschings in Innerratschings einen Lokalaugenschein durch. Am 10. März wurde das am 12. Februar erstellte Carabinieri-Protokoll dem Land Südtirol und der Gemeinde Ratschings zugestellt.
Darin wird festgestellt, dass der Tenne Club nicht die Voraussetzungen für die Führung des öffentlichen Gastbetriebs habe. Die Carabinieri empfehlen die sofortige Schließung des Lokals.
Die Gemeinde Ratschings benötigte gerade drei Tage, um eine Schließungsverfügung auszustellen. Am 14. März, also am vergangenen Mittwoch, wurde das von Bürgermeister Sebastian Helfer unterzeichnete Dokument Hotel-Eigentümerin Annelies Rainer zugestellt. Das Lokal musste geschlossen werden.
Seit vergangenen Samstag, nach drei Tagen Zwangsschließung, ist es wieder geöffnet.
Edith Engl, Präsidentin des Verwaltungsgerichts Bozen, nahm einen über den Anwalt Hartmann Reichhalter eingebrachten Aussetzungsantrag an. Bis zum 8. April, dem Ende der Skisaison, darf in der „Almtenne“, wie das Lokal auch genannt wird, wieder gefeiert werden.
Die Carabinieri und die Gemeinde waren hingegen davon ausgegangen, dass die „Almtenne“ über keine reguläre Benützungsgenehmigung verfüge.
Für Anwalt Reichhalter hat die Gemeinde Ratschings diese stillschweigend für den gesamten Hotelkomplex erteilt, indem sie auf eine sogenannte SUAP-Meldung (Betriebsbeginnmeldung) für das Gastlokal nicht reagierte. Nach 60 Tagen Untätigkeit gilt diese als genehmigt. Das Berghotel Ratschings war 2016 umfassend umgebaut worden und hatte dafür von der Gemeinde – die Räumlichkeiten der „Almtenne“ ausgenommen – eine Benutzungsgenehmigung erhalten.
Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts hat nun entscheiden, dass der Tenne Club bis Saisonsende aufgrund der SUAP-Meldung geöffnet bleiben darf. Also bis 1.00 Uhr. Vor dem Hotelumbau verfügte das Lokal sogar über eine Disko-Lizenz.
Im Aussetzungsantrag war darauf hingewiesen worden, dass Après-Ski-Lokal die einzige Ausgehmöglichkeit im Skigebiet Ratschings-Lokal darstellt und zehn Angestellten der Verlust des Arbeitsplatzes drohe.
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