Softe Verschärfung
Im SVP-internen Streit ums neue Höfegesetz ringen die Bauern-Vertreter dem Agrarassessor Arnold Schuler schmerzhafte Kompromisse ab. Der Plauser Landesrat versucht nun, seine Niederlage möglichst kleinzureden.
Von Matthias Kofler
Arnold Schuler will partout nicht von einer persönlichen Niederlage sprechen: „Trotz dieser – zugegeben – einschneidenden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass das neue Höfegesetz eine Verschärfung darstellt und keinen Anreiz mehr schafft, damit bestehende Höfe in mehrere Höfe aufgeteilt werden“, behauptet der Agrarlandesrat. Doch insgeheim weiß auch Schuler, dass er mit seinem Ziel, die Rechtslage in Sachen Höfeschließung grundlegend zu reformieren, grandios am Widerstand der Bauern-Lobby im Hohen Haus gescheitert ist. Und das ausgerechnet im Jahr der Landtagswahlen.
Doch der Reihe nach.
Der 2. Gesetzgebungsausschuss des Landtags hat in seiner jüngsten Sitzung den Schuler-Entwurf für ein neues Südtiroler Höfegesetz begutachtet. Im Verlauf der Ausschusssitzung hat die vierköpfige SVP-Fraktion, was eher ungewöhnlich ist, eine Reihe von eigenen, also nicht vom Landesrat vorgelegten Abänderungsanträgen durchgewinkt. Am Ende einer hitzigen blieb vom ursprünglichen Text, den Arnold Schuler im Landtag eingereicht hatte, nicht mehr viel übrig. Böse Zungen behaupten, dass der Entwurf, der im April ins Plenum des Landtags kommen wird, nun nicht mehr den Namen des zuständigen Landwirtschaftslandesrates trägt, sondern den der SVP-Bauernvertreter Maria Kuenzer, Sepp Noggler, Oswald Schiefer und Albert Wurzer.
Die Debatte im Ausschuss konzentrierte sich vor allem auf die Voraussetzungen für die Schließung eines Hofes ohne Hofstelle, und zwar inwieweit dabei Flächen von Ehepartner oder Eltern des Antragstellers mit berücksichtigt werden müssen. Der Ausschuss hat in diesem Fall Änderungen am ursprünglichen Entwurf vorgenommen: Die Flächen des Ehepartners wurden aus der Bestimmung herausgenommen, während jene freien Flächen, die den Eltern des Jungbauern gehören, nur zu einem gewissen Teil berücksichtigt werden sollen.
Schuler strebte eine deutlich restriktivere Regelung an. Anlass ist eine Änderung im Raumordnungsgesetz, das in Zukunft im geschlossenen Hof 1.500 Kubikmeter Wohnkubatur zulässt. „Wir haben uns die Frage gestellt: Wollen wir mittels eines neuen Höfegesetzes die Aufsplitterung der ohnehin kleinen landwirtschaftlichen Betriebe weiterhin unterstützen oder eine sinnvolle Regelung treffen, um diese einzugrenzen?“, sagte Schuler noch vor der Ausschusssitzung. Sein Entwurf ziele deshalb darauf ab, dass eine Neuschließung ohne Gebäude nur mehr dann möglich sei, wenn der Ehepartner oder die Eltern nicht schon über geeignete Gebäude verfügten. Wenn jemand einen Hof schließen wolle, müssten nicht nur alle landwirtschaftlichen Nutzflächen jener Person einbezogen werden, die den Antrag stellt, sondern es werde auch der familiäre Kontext berücksichtigt.
Diese Verschärfung ging den Bauern-Vertretern zu weit: Sie strichen den Bezug zum Ehepartner aus dem Gesetz; zudem werden die Flächen der Eltern nicht mehr eingebracht, wenn der Bauer, der seinen Hof schließen will, mindestens vier Hektar an Landwirtschaftsfläche besitzt. „Damit kann ich leben“, versucht Schuler diesen Kompromiss nun schönzureden.
Die Opposition sieht das naturgemäß anders. Riccardo Dello Sbarba, der als einziges Ausschussmitglied gegen das Höfegesetz stimmte, sagt: „Mit seinem ursprünglichen Entwurf hat Schuler versucht, einen mutigen Schritt zu machen: nämlich Grenzen vorzusehen, um die Möglichkeiten des Baus und der Vervielfachung von Kubatur im landwirtschaftlichen Grün einzuschränken, vor allem bei der Errichtung neuer geschlossener landwirtschaftlicher Betriebe ohne Wohn- und Landwirtschaftsgebäude.“ Doch im Zuge der Ausschusssitzung seien alle diese Restriktionen abgeschwächt bzw. ganz beseitigt worden, bedauert der Grüne. Riccardo Dello Sbarba verweist darauf, dass die vier SVP-Mitglieder im Ausschuss allesamt „Bauern-Vertreter“ seien, die vom Bauernbund rechtlich beraten worden seien. Von Schulers ursprünglichem Vorhaben sei nicht viel übrig geblieben.
Zumindest habe sich der Landesrat nicht völlig blamiert: „Die SVP-Abgeordneten wollten den Landesrat anfangs dazu zwingen, sein Gesetz ganz zurückzuziehen“, berichtet der Grüne. Das sei nicht passiert. „So hat es Schuler zumindest geschafft, sein Gesicht zu retten. Aber nur das.“
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Kommentare (10)
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meinemeinung
um eine Gleichbehandlung alles Bürger zu gewährleisten ,sollten Hotelier ,Handwerker und Industrielle auch die Möglichkeit zustehen bei ihren Betrieben Wohnungen für ihre Kinder zu bauen ,im gleiche ausmaß wie den Bauernsöhnen(Töchter). Aber das Bauernvolk ist privilegiert
und macht ihr eigenes Gesetz wie schon immer in unserem Land und alle sehen zu und hoffen dass für Sie auch etwas heraus schaut ohne etwas zu bewegen. die Partei lasst grüßen.