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Der Wein-Gipfel

Zu einem Austausch und einer Standortbestimmung traf sich Landesrat Schuler im Felsenkeller der Laimburg mit Vertretern der Südtiroler Weinwirtschaft.

Die Qualitätsstrategie habe sich bewährt, wandte sich Agrarlandesrat Arnold Schuler an die Vertreter der Südtiroler Weinwirtschaft. „Gemessen an der kleinen Anbaufläche ist der Südtirol-Anteil an den in Italien vergebenen Wein-Auszeichnungen um ein Vielfaches höher“, unterstrich Schuler.

Die Südtiroler Weinwirtschaft habe sich also national wie international eine sehr gute Position erarbeitet.

Trotzdem, unterstrich der Landwirtschaftslandesrat, gebe es einige Themen, die jetzt angegangen werden sollen:

„Auch die Weinwirtschaft macht sich auf dem Weg und erarbeitet eine Nachhaltigkeitsstrategie für Südtirol aus der Sicht der Weinwirtschaft. Das Bemühen um zukunftsfähiges Leben und Arbeiten – zuerst im Weingarten, dann im Weinkeller und zuletzt im Weinverkauf – lässt sich an drei Bereichen veranschaulichen: Ökonomie, Ökologie und Soziales. Die Stärke des Nachhaltigkeitsbegriffes liegt darin, dass er den Ausgleich zwischen diesen Themen beinhaltet: Kein Teilaspekt kann zu Lasten eines anderen überbetont werden. Weder ist eine reine Gewinnmaximierung mit ökologischen Folgeschäden langfristig sinnvoll, noch wäre eine Ökofixierung erfolgreich, die wirtschaftlich nicht überleben kann“, führte Landesrat Schuler aus.

Pflanzgenehmigungen

Die reformierte Weinmarktordnung sieht für Neupflanzungen jährlich eine staatliche Zuweisung von maximal einem Prozent der Weinbaufläche des jeweiligen EU-Mitgliedstaates vor. Hier konnte entscheidend bei der staatlichen Vergabeform in Rom eingewirkt werden, berichtete der Agrarlandesrat.

Der ursprüngliche Plan, ein Prozent der Fläche nur gesamtstaatlich ohne Berücksichtigung der regionalen Eigenheiten zu verteilen, hätte zur Folge gehabt, dass die Weinbauern in Südtirol bedingt durch den starken nationalen Andrang flächenmäßig kaum oder unterdurchschnittlich berücksichtigt worden wären. Hingegen konnte erreicht werden, dass bei der staatlichen Gesamtverteilung den Regionen zumindest ein Prozent ihres Rebflächenbestandes – d.h. für Südtirol zumindest ca. 54,5 Hektar pro Jahr – an möglichem Zuwachs an neuen Rebflächen zugesichert werden konnte.

Wenn man berücksichtige, dass im Schnitt der letzten zehn Jahre die tatsächliche Südtiroler Rebfläche jährlich maximal um 20 bis 30 Hektar gewachsen ist, dann sei das ein großer Erfolg, unterstrich Landesrat Schuler. Nichtsdestotrotz gibt es bei der Zuteilung Probleme, weil der Ansturm auf neue Zuweisungen enorm ist: Auch heuer wurden über 700 Anträge eingereicht.

Hier sollte beim Verteilungsschlüssel auf regionaler Ebene von Seiten des Staates nochmals nachgebessert werden und zusätzliche Kriterien eingebaut werden.

Erzeugervorschriften und Lagenabgrenzung

Bezüglich Erzeugervorschriften und Lagenabgrenzung sei die Weinwirtschaft auf einem guten Punkt angelangt, und kritische Punkte zur Lagendefinition und Abgrenzung, aber auch zu Vigna, Verschnitt und Riserva können mit den neu ausdiskutierten und erarbeiteten Vorschlägen entschärft werden, wurde festgestellt.

Der Vorschlag für die Abänderung der Erzeugervorschriften wird nach dem Prinzip einer Qualitätspyramide neu ausgerichtet und stellt dadurch die Weichen für einen nachhaltig erfolgreichen Qualitätsweinbau in Südtirol. „Mit weniger als einem Prozent der gesamtstaatlichen Weinbaufläche kann sich die Südtiroler Weinwirtschaft auf dem Markt nicht mit Quantität behaupten, sondern nur durch Qualität überzeugen und so den Landwirten ein gesichertes und angemessenes Einkommen garantieren“, schloss Landesrat Schuler.

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