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Satte Rechnung

Wie die Beamten der Gemeinde Welsberg nach dem Freispruch in der Betriebsausflug-Affäre vermeiden wollen, dass sie auf den Prozessspesen sitzenbleiben.

Von Thomas Vikoler

Auf die Gemeinde Welsberg-Taisten kommen stattliche Rechtsanwaltskosten zu. Sicher ist, dass sie die Verteidigungsspesen für ein Strafverfahren gegen SVP-Bürgermeister Albin Schwingshackl und elf Gemeindebeamten übernehmen muss. Die Teilnehmer des ominösen Betriebsausfluges auf den Achensee im Juni 2015.

Einzelrichter Stefan Tappeiner hatte allesamt am 20. Dezember vom Vorwurf der Unterbrechung eines öffentlichen Dienstes freigesprochen, „weil keine strafbare Handlung vorliegt“. Der Freispruch ist seit dem 20. Februar rechtskräftig.

Am Donnerstag fand am Rechnungshof eine weitere Verhandlung zum Schadenersatzverfahren in derselben Causa statt.

Bei der vorangehenden Verhandlung am 14. Februar hatte es eine Überraschung gegeben: Die Staatsanwaltschaft zog die Anklage mit Verweis auf eine neue gesetzliche Bestimmung und den Freispruch am Landesgericht zurück. Ursprünglich hatte sie einen Gesamtschaden von 45.000 Euro geltend gemacht.

Die beinahe vollzählig anwesenden Beschuldigten wähnten sich bereits voll entlastet. Doch aus einem Grund akzeptierten sie den Rückzieher der Staatsanwaltschaft nicht. Ein Gemeindebeamter war krankheitsbedingt bei der Verhandlung abwesend und sein Anwalt Karl Taber gab bekannt, dass er erst mit seinem Mandanten über die Sache beraten müsse. Also vertagte die Rechtssprechendes Sektion unter Vorsitz von Donata Cabras auf die gestrige Verhandlung.

Und da gab es eine weitere Überraschung: Alle Verteidiger der zwölf Beschuldigten, Alexander Bauer, Elisabeth Peterlini, Karl Taber, Franz Complojer und Ivo Tschurtschenthaler, teilten mit, dass sie ihre Plädoyers halten möchten. Also keine Annahme des Anklageverzichts, sondern ein Urteil bitte.

Aus einem einfachen Grund: Nur bei einem vollen Freispruch können die Beschuldigten die Prozessspesen von ihrem Arbeitgeber, der Gemeinde Welsberg-Taisten, zurückfordern. Im ersteren Fall müssten sie sie selbst tragen. Da die Chancen auf einen Freispruch nach dem nun rechtskräftigen Urteil am Landesgericht hoch sind, ist diese Strategie mehr als nachvollziehbar.

Einer der Verteidiger warf in seinem Plädoyer die Frage auf, ob nicht die Staatsanwaltschaft die Prozessspesen übernehmen müsse. Sie habe schließlich ihre Anklage zurückgezogen.

Das ist in der Prozessordnung nicht vorgesehen, aller Voraussicht nach muss die Gemeinde Welsberg-Taisten die Verteidigung ihrer Angestellten und des Bürgermeisters berappen. Auch öffentliches Geld.

Die Verteidiger verwiesen in der Diskussion auf Argumente aus dem Strafprozess und der dortigen Urteilsbegründung: Laut Kollektivvertrag haben Gemeindeangestellte auf einen Ausflugstag, der Gemeindedienst sei nicht unterbrochen worden, weil ja ein Gemeindepolizist und der Gemeindesekretär an jenem Freitagvormittag erreichbar gewesen seien. Für den Bürgermeister gelte keine Anwesenheitspflicht im Rathaus.

Das Urteil des Rechnungshofs zur Causa sollte in einigen Wochen vorliegen.

 

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