Das Sex-Video
Die Polizei hat einen 30-jährigen Bozner verhaftet, der seine Ex-Frau mit einem Sex-Video erpressen wollte. Er muss bis auf weiteres im Gefängnis bleiben.
Von Thomas Vikoler
Markus Mayr, Vize-Oberstaatsanwalt am Landesgericht, richtete im November vergangenen Jahres einen ungewohnten Appell an alle Frauen. Der Tenor: Lasst euch nicht beim Sex Filmen, das könnte später unangenehme Folgen für euch haben.
Der Anlass für den Sex-Appell:
Die Anzeige einer 18-Jährigen gegen ihren Ex-Freund, der ein Oralsex-Video mit Freunden geteilt hatte. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen gegen den Ex-Freund wegen Verletzung des Datenschutzes auf.
Dieser Fall, der am Wochenende zur Verhaftung eines 30-jährigen Bozners führte, ist ähnlich gelagert. In ihm geht es aber um einen weit schweren Strafbestand: Erpressung.
Zur Vorgeschichte: Der nun Verhaftete und die gleichaltrige Frau waren für einige Jahre verheiratet, vor kurzem trennten sie sich. Der Ex-Mann konnte sich offenbar nicht abfinden und stellte der Frau nach. Diese erstattete gegen ihn Anzeige wegen Stalkings. Die Ermittlung der Staatsanwaltschaft nahm ihren Lauf, ein Annäherungsverbot wurde nicht verhängt.
Die Annäherung erfolgte vor kurzem auf eine andere Weise:
Der Ex-Mann wollte Geld. Er rief die Frau an und sagte zu ihr sinngemäß: Entweder du gibst mir 1.500 Euro oder ich veröffentliche ein Ex-Video, das wir während unserer Ehe gedreht haben.
Die solcherart unter Druck gesetzte Boznerin tat das einzig Richtige. Sie verständigte die Polizei.
Innerhalb weniger Tage wurde die Polizei-Operation, die zur Verhaftung des Tatverdächtigen führte, geplant und abgeschlossen. Die Ex-Frau teilte ihm einen Ort für die Übergabe der 1.500 Euro mit, als der Mann dort eintraf, warteten mehrere Polizeibeamte auf ihn.
Der 30-Jährige wurde am vergangenen Wochenende verhaftet und ins Bozner Gefängnis gebracht.
Am Dienstag fand dort das Garantieverhör mit Voruntersuchungsrichter Emilio Schönsberg statt.
Der Tatverdächtige zog es vor, keine Aussage zu den Vorwürfen gegen ihn zu machen. Richter Schönsberg verfügte den Verbleib des Mannes in Untersuchungshaft.
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