Das große Abkommen
Unternehmen und Gewerkschaften haben ein gemeinsames Abkommen für mehr Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit unterzeichnet.
Am Freitag haben die italienische Industriellenvereinigung Confindustria sowie die Gewerkschaftsorganisationen Cgil, Cisl und Uil den „Patto della Fabbrica“ unterzeichnet. Dieses Abkommen reformiert die industriellen Beziehungen sowie die Kollektivvertragsverhandlungen.
„Das Abkommen ist das Ergebnis eines sehr intensiven Dialogs, bei dem es den Vertretern der Unternehmen und Arbeitnehmer mit großer Verantwortung gelungen ist, ihre eigenen Interessen zurückzustellen, um die Gemeinsamkeiten und das Gemeinwohl in den Mittelpunkt zu stellen“, betont der Präsident des Unternehmerverbandes Südtirol, Federico Giudiceandrea.
Auch auf lokaler Ebene werde ein konstruktiver Austausch mit den Gewerkschaften geführt, wie das kürzlich unterzeichnete Grundsatzpapier zu den Gewerbegebieten zeige. „Auch das nationale Abkommen unterstreicht, welch zentrale Rolle die Industriepolitik für den Aufschwung des Landes spielt. Die Fabrik – verstanden als Ort, in dem produziert und Arbeit geschaffen wird – ist dabei wichtigster Motor für Wachstum sowie für wirtschaftliche und soziale Entwicklung“, so Giudiceandrea.
Gemeinsames Grundziel sei es, die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern, um mehr Arbeitsplätze zu schaffen sowie den Einsatz zu belohnen. „Unsere Mitgliedsbetriebe wissen, dass dies von zentraler Wichtigkeit ist: Sie zahlen Gehälter, die fast 40 Prozent über dem durchschnittlichen Lohn in Südtirol liegen. Zahlreiche betriebliche Abkommen sehen zudem Zusatzleistungen in den Bereichen der Entlohnung, Arbeitszeit und Sozialleistungen für mehr als 20.000 Mitarbeiter vor“, sagt Federico Giudiceandrea.
Das nationale Abkommen führt wichtige Neuerungen ein. Die Kollektivvertragsverhandlungen werden weiterhin auf zwei Ebenen geführt – national und betrieblich (oder territorial) –, wobei die Rolle der vertretungsstärksten Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen ausgebaut wird. Ziel ist es nämlich, die Anzahl der Kollektivverträge zu reduzieren, die Vorschriften zu vereinfachen und das Entstehen von sogenannten parallelen Verträgen, die vielfach eine Schlechterstellung für die Arbeitnehmer bedeuten, zu vermeiden.
Um die betriebliche Produktivität zu erhöhen, definieren die Kollektivverträge das Mindestgehalt, das durch weitere Lohnelemente erhöht wird, insbesondere im Bereich der Sozialleistungen. Diese beiden Elemente ergeben dann gemeinsam den Gesamtlohn. Das Abkommen sieht auch vor, dass mehr Mittel für Weiterbildung und Kompetenzen, Arbeitssicherheit und Einstieg der Jugendlichen in den Arbeitsmarkt vorgesehen werden.
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