Blaues Recycling
Der Landtag bastelt an einem neuen Gesetz gegen die Lebensmittelverschwendung. Die Freiheitlichen machen sich dafür stark, dass auch Sehhilfen und andere medizinische Hilfsmittel wiederverwendet werden sollen.
Von Matthias Kofler
Oswald Schiefer verkündete die frohe Botschaft gleich nach Abschluss der Sitzung: „Das Gesetz wurde einstimmig genehmigt“, freut sich der SVP-Abgeordnete, seines Zeichens Vorsitzender des 4. Gesetzgebungsausschusses im Landtag. Der Gesetzentwurf, der in der Kommission das bestmögliche Abstimmungsergebnis erzielte, sieht die Förderung von Initiativen gegen die Verschwendung von Lebensmitteln und anderen Produkten vor und berücksichtigt auch einschlägige staatliche und europäische Normen. In der Kommissionssitzung wurden am Ursprungstext von Landesrätin Martha Stocker nur wenige Abänderungen vorgenommen. So wurde etwa zusätzlich die Sammlung von Sehhilfen und Gehbehelfen berücksichtigt sowie eine Vertretung der Handwerker im Koordinierungsgremium vorgesehen.
Vor allem die Freiheitlichen legten in der Sitzung des Gesetzgebungsausschusses großes Engagement an den Tag. So brachte der Abgeordnete Walter Blaas eine Reihe von Änderungsvorschlägen vor und äußerte seine Bedenken hinsichtlich der unkontrollierten Verfütterung von abgelaufenen Lebensmitteln an Tiere.
Der Gesetzesentwurf der Landesregierung sieht unter anderem vor, dass abgelaufene Lebensmitteln auch an Tiere verfüttert werden können. „Dies ist bereits mit geltendem Recht nicht möglich und widerspricht auch den Hygienevorschriften“, bemängelt Blaas. Die Gesunderhaltung der Tiere, welche in der Lebensmittelproduktion eingesetzt werden, dürfe nicht außer Acht gelassen werden. Auch angesichts der grassierenden Schweinepest in Europa müsse auf die Einhaltung der Gesundheitsvorschriften beharrt werden. „Hier weist der Gesetzesentwurf eine entscheidende Schwachstelle auf, die im Plenum behoben werden sollte“, meint Blaas.
Im Zuge der Debatte im Gesetzgebungsausschuss wurde hingegen ein freiheitlicher Änderungsantrag angenommen, welcher auch zur Wiederverwendung von teuren Sehhilfen und Heilbehelfen – zum Beispiel von Brillen, Krücken und Hörapparaten –aufruft.
Im Landesgesetzentwurf Nr. 154/18 „Förderung von Initiativen gegen die Verschwendung von Lebensmitteln und anderen Produkten“ findet sich unter Artikel 8 ein diesbezüglicher Fachbeirat, der aus Expertinnen und Experten des Bereichs über das hierbei nötige Fachwissen verfügen. „Die Vertreter der kommunalen Recyclinghöfe werden dabei jedoch nicht berücksichtigt“, bemängelt Blaas. Aus diesem Grund wurde von den Freiheitlichen ein entsprechender Tagesordnungsantrag vorgelegt, der im Plenum bei der Gesetzesdebatte behandelt werden soll. Der Antrag fordert den Landtag auf, die für Soziales zuständige Landesrätin, den für Soziales zuständigen Landesrat, bei der Bestellung des Fachbeirates eine Vertreterin, einen Vertreter der landesweiten kommunalen Recyclinghöfe oder öffentlichen Sammelbetriebe zu berücksichtigen, wie dies im Artikel 8, Absatz 3 vorgesehen ist Die zuständige Landesrätin hat diesbezüglich schon ihre Zustimmung signalisiert.
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Kommentare (8)
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andreas
Abgelaufene Lebensmittel sollen also an Arme abgegeben werden, dürfen aber aus Hygienegründen nicht an Schweine verfüttert werden.
Wobei das Mindesthaltbarkeitsdatum nur aussagt, bis wann der Hersteller die Qualität garantiert und nicht, bis wann sie ungenießbar sind.
prof
do hot der brottler woll an Nerv getroffn!