Die Zwangsgeräumten
In Südtirol werden jährlich etwa 200 Zwangsräumungsmaßnahmen verzeichnet. Darunter findet sich auch eine Handvoll WOBI-Wohnungen. Der freiheitliche Landtagsabgeordnete Walter Blaas informierte sich zu den Hintergründen der Räumungsmaßnahmen.
„Im Jahr 2017 wurden 113 säumige Fälle an das Rechtsamt des WOBI für die Ausstellung des gerichtlichen Zahlungs- und Räumungsbefehles weitergeleitet. Davon wurden 20 Zwangsräumungen effektiv durchgeführt“, zitiert Walter Blaas einleitend aus der Antwort auf seine Anfrage.
„Für die anfallenden Kosten der Zwangsräumungsmaßnahmen kommen die betroffenen Mieter auf. Im vergangenen Jahr bewegten sich die anfallenden Rechtskosten in einer Höhe von 14.486,53 Euro. Die Wiederinstandsetzungs- und Räumungskosten lassen sich hingegen noch nicht abschätzen“, hält der freiheitliche Landtagsabgeordnete fest.
„Gemäß Auskunft des Präsidenten des Wohnbauinstitutes wurden im Jahr 2017 insgesamt 11 Zwangsräumungsmaßnahmen ausgestellt. Die Hauptgründe lagen dabei beim Verlust der Voraussetzungen zur Besetzung einer WOBI-Wohnung oder aufgrund des Nicht-Bewohnens einer entsprechenden Wohnung. Es gab im vergangenen Jahr jeweils einen Fall, wo die Mieterordnung verletzt bzw. die Wohnung missbräuchlich genutzt wurde. Es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen“, so Blaas.
„Besonders bei Mietern, die sich nicht an die Mietordnung halten, die WOBI-Wohnung missbräuchlich nutzen oder sich nicht an die Gepflogenheiten einer guten Nachbarschaft halten, muss hart durchgegriffen werden“, fordert der freiheitliche Landtagsabgeordnete Walter Blaas. „Wenn das WOBI die Ghettobildung verhindern will, so muss in erster Linie sichergestellt sein, dass Verstöße umgehend sanktioniert werden, damit Recht und Ordnung aufrechterhalten bleiben“, so Blaas abschließend.
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