Prämie für E-Fahrzeuge
Nun können Betriebe ihre Ansuchen um die Prämie für den Kauf von E-Fahrzeugen laufend einreichen. Für Taxis und Fahrschulen wurden die Prämien verdoppelt.
Weit über 100 Betriebe haben bereits um Förderung für den Kauf eines Fahrzeuges mit Elektromotor, eines Elektromotorrades, eines elektrischen Lastenfahrrades oder entsprechender Ladestationen angesucht.
„Mit der Prämie für E-Fahrzeuge wollen wir Betriebe unterstützen, die sich für mehr Nachhaltigkeit einsetzen und beitragen, Südtirol zu einer Modellregion für nachhaltige alpine Mobilität zu entwickeln“, unterstrich nach der Regierugnssitzung Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Höhere Prämie für Multiplikatoren
Nun hat die Landesregierung den Einreichtermin für die Fördergesuche für Betriebe auf das ganze Jahr ausgedehnt.
Damit käme man nicht nur den Betrieben, sondern auch den Händlern entgegen, sagte Kompatscher. „für Fahrschulen und Unternehmen, die Taxidienste ausführen und sozusagen Multiplikatoren für nachhaltige Mobilität sein können, wird die Prämie seitens des Landes sogar verdoppelt – somit können diese in den Genuss eines Beitrags von bis zu 6000 Euro kommen“, kündigte der Landeshauptmann an.
Prämie vom Land und vom Händler
Betriebe können für jedes neue Fahrzeug mit Elektromotor, also auch ein Brennstoffzellenfahrzeug, um einen Zuschuss von 2000 Euro ansuchen, ganz gleich, ob es für den Personen- oder den Güterverkehr bestimmt ist. Zudem ist der Fahrzeughändler verpflichtet, einen ebenso hohen Rabatt auf das Fahrzeug zu gewähren, so dass sich der gesamte Preis um bis zu 4000 Euro und für Taxiunternehmen und Fahrschulen sogar um bis zu 6000 Euro verringert. Bei Plug-in-Hybriden, die sowohl elektrisch als auch mit Verbrennungsmotor fahren und zudem über eine Steckdose aufgeladen werden können, halbieren sich Zuschuss und Preisnachlass auf jeweils 1000 Euro bzw. 2000 Euro für Taxiunternehmen und Fahrschulen.
Zuschuss auch für Lastenräder ohne Motor
Für Elektromotorräder beträgt die Förderung 30 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 1000 Euro – ohne verpflichtenden Preisnachlass; bei Lastenfahrrädern mit mindestens 150 Kilogramm zugelassenem Gesamtgewicht steigt der Höchstbetrag auf 1500 Euro. „Zugelassen sind laut aktuellem Beschluss der Landesregierung nun auch Lastenfahrräder ohne Elektromotor“, erklärt Kompatscher eine weitere Neuerung.
Betriebliche Ladestationen werden mit 70 Prozent der Kosten bezuschusst, maximal aber mit 1000 Euro. Es sind nur Investitionen beihilfefähig, die eng mit der in Südtirol ausgeübten betrieblichen Tätigkeit zusammenhängen und sich direkt auf diese auswirken. Unternehmen können also ihre Ansuchen in der Landesabteilung Wirtschaft in Bozen, Raiffeisenstraße 5, einreichen.
Maßnahmenpaket #greenmobilitybz
Die Förderung von Elektrofahrzeugen ist Teil des umfangreichen Maßnahmenpakets für nachhaltige Mobilität unter den Leitthemen #greenmobilitybz und #smartunterwegs, für dessen Umsetzung die Ressorts Wirtschaft, Umwelt und Energie sowie Mobilität und Straßennetz ihre Kräfte bündeln. Neben den Förderungen für E-Fahrzeuge und Ladestationen für Betriebe gibt es auch Förderungen für Private, die E-Fahrzeuge kaufen und Ladestationen errichten.
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