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„Das ergibt keinen Sinn“

Die Gemeinde Kurtatsch hat die Archivierung der Umweltverträglichkeitsprüfung des Verbrennungsofen-Projekts der Eco Energy beantragt. 

von Lisi Lang

Es sei dies eine logische Schlussfolgerung, erklärt Martin Fischer, Bürgermeister von Kurtatsch: „Das Unternehmen Eco Energy hat einen Aufschub der Termine beantragt und das Land hat diesen Antrag zum Teil genehmigt. Wir sind aber der Meinung, dass man die öffentliche Anhörung nicht aufschieben kann und daher der Termin verfallen ist und der Antrag archiviert werden müsste.“

Ein derartiges Prüfungsverfahren sei sehr komplex und beinhalte auch genau Termine – an die sich alle halten müssen. „Das Unternehmen wollte die Termine fast um ein Jahr aufschieben, aber wir sagen, dass man es in diesem Moment besser wäre, die aktuelle Prüfung zu archivieren und zu einem späteren Zeitpunkt neu zu beginnen, sobald alle Unterlagen vorgelegt werden können“, erklärt Martin Fischer.

Am 28. November ist die Veröffentlichung des Antrages der Eco Energy erfolgt. Am 11. Dezember hat die Gemeinde den Antrag auf öffentliche Anhörung und Vorstellung des Projektes bei der Agentur hinterlegt. „Am letztmöglichen Tag hat die Betreiberfirma angekündigt, die öffentliche Anhörung im März 2018 abhalten zu wollen. Gleichzeitig hat die Betreiberfirma um Aussetzung der Termine für die Hinterlegung von weiteren Unterlagen ersucht“, erläutert der Bürgermeister in einem Schreiben an das Land. Martin Fischer erklärt: „Das Amt hat zwar den Termin für die Hinterlegung weiterer Unterlagen bis 16. Februar 2018 genehmigt, aber ausdrücklich festgehalten, dass dieser Aufschub nicht für die Termine für die öffentliche Anhörung gilt. Somit muss laut geltender Gesetzesbestimmung das Verfahren archiviert werden.“

Bis dato hat die Gemeindeverwaltung von Kurtatsch noch keine Einwände oder Einsprüche bei der Landesagentur für Umwelt hinterlegt. Aktuell habe es keinen Sinn, dass die Gemeinde den Termin für die Hinterlegung von Einsprüchen und Einwänden (26.01.2018) wahrnimmt, da auch dieser Termin nur im Zusammenhang mit allen anderen Terminen des Verfahrens gesehen werden könne, argumentiert die Gemeindeverwaltung. „Wir sollten jetzt schon unsere Einwände hinterlegen, aber der Betreiber kann weitere Unterlagen erst später nachreichen. Das ergibt doch keinen Sinn. Wir müssen schon alle Unterlagen sichten können, bevor wir einen Einspruch hinterlegen“, betont der Bürgermeister. Einen Einwand könne man erst machen, wenn man alle Dokumente gesehen habe. „Dieses Verfahren muss man komplett neu starten, wenn alle Dokumente bereitstehen“, so Martin Fischer.

In einem Brief an das Land betont der Bürgermeister, dass dieses Verfahren aus den oben genannten Gründen archiviert werden muss. Die Entscheidung über den Archivierungsantrag  steht aber noch aus.

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