Zahlreiche Neuerungen
Am Montag wurde das neue Gesetz zur Wohnbauförderung präsentiert. Mit diesen Neuerungen soll bezahlbares Wohnen und Bauen gesichert werden.
(hsc) Zwar gehöre ein Dach über dem Kopf zu den Grundbedürfnissen, doch manchmal fehle das Geld dafür. Diese Feststellung kommt von Wohnbaulandesrat Christian Tommasini, der am Montag den Entwurf für das neue Gesetz zur Wohnbauförderung vorgestellt hat. „Mit dem Gesetz wollen wir bezahlbares Wohnen für die Menschen in Südtirol sichern, gleich ob in Miete oder in Eigentumswohnungen“, so Tommasini.
Mittels einer Studie wurde die zu erwartende Entwicklung des Wohnbedarfs in Südtirol bis 2030 erhoben. Bis dahin wird es demnach mehr Familien, Alleinerziehende und Senioren geben. Tommasini will durch neue Wohnmodelle „mehr Platz für das Miteinander von Gemeinschaften und Generationen“ schaffen.
Weitere wichtige Ziele: Sanierungen in den Ortskernen, sparsamer Umgang mit Grünflächen durch eine verstärkte Förderung der Sanierungen, Nutzung der bestehenden Bausubstanz und Berücksichtigung des Bedarfs des Wohnbauinstitutes.
Und so sehen die geplanten Neuerungen aus:
Um mehr Mietwohnungen zu bezahlbaren Preisen auf den Markt zu bringen, soll der Bau von Mietwohnungen gefördert werden, die dann für zehn Jahre zum Landesmietzins bereitgestellt werden müssen und in den darauffolgenden zehn Jahren zu einem angemessenen Preis verkauft werden dürfen. In Zukunft sollen Ausschreibungen durchgeführt werden können, um für bestimmte Zielgruppen – wie Jugendliche oder ältere Menschen – Wohnraum bereitstellen zu können.
Als Steuerungsinstrument wird zudem ein Bonussystem eingeführt. „Damit wollen wir jene auszeichnen, die Energie einsparen, Flächen verdichten, barrierefrei bauen, Gebäude unter Denkmalschutz sanieren oder ihren Wohnort in strukturell benachteiligten Gebieten beibehalten“, erklärt Christian Tommasini. Zum bereits vorgesehenen Verlustbeitrag kommt die Möglichkeit der Vergabe von zinslosen Darlehen hinzu.
Ein Garantiefonds für unverschuldete Rückstände privater Mieter unter Beteiligung der Verbände der Gebäudeinhaber und der Mieter soll künftig in Notsituationen finanzielle Hilfe bieten. Die Möglichkeit der Mehrfachförderung wird eingeschränkt. Neu ist ein Flächenlimit für den Kauf von Wohnungen, das künftig bei 130 Quadratmetern liegt.
In Zukunft soll der Wohnraumbedarf gemeinsam mit den Gemeinden periodisch erhoben werden, um bestehende Wohnflächen besser nutzen zu können und Grund zu sparen. Zur Förderung des Erwerbs von Baugrund durch die Gemeinden soll eine Obergrenze für die Finanzierung eingeführt werden. Im sozialen Wohnbau sollen bezahlbare Mietwohnungen für Jugendliche bereitgestellt werden – mit dem Ziel, die soziale Durchmischung zu fördern.
Alle Bindungen für die erste Wohnung, den geförderten Grund und die zu vermietenden Wohnungen sollen mit 20 Jahren festgesetzt werden.
Beibehalten werden im Gesetzentwurf die Ober- und Untergrenze für das Einkommen, die Mindestansässigkeit in Südtirol als Zulassungsvoraussetzung für die Förderung, die Obergrenze für die Finanzierung und Erschließung von Bauland, das Bausparen, die Bindung als Anmerkung im Grundbuch, das Konzept des Landesmietzinses sowie die maximal geförderten Flächenlimits von 110 Quadratmetern bei Neubau und 160 Quadratmetern bei Sanierung.
Das neue Gesetz wird nur mehr aus 54 anstatt bisher 152 Artikeln bestehen. Viele Regelungen sind nicht mehr im Gesetz enthalten, sondern werden von der Landesregierung beschlossen oder mit Durchführungsverordnung geregelt, um laut Tommasini schneller auf die Bedürfnisse der Bürger reagieren zu können. Das Gesetz gibt dabei den Rahmen vor.
Heute wird der Gesetzentwurf den Sozialpartnern vorgestellt – danach den Interessensgruppen. Auch die Bürger können ihre Anmerkungen und Vorschläge einbringen.
In einem Monat soll der Entwurf von der Landesregierung genehmigt werden. Nach Begutachtung durch den Rat der Gemeinden kommt er dann in den Landtag.
LESEN SIE IN DER DIENSTAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG:
„Wir waren geschockt“: Ein Fall aus dem Burggrafenamt zeigt, welche Folgen die Einführung der EEVE in der Wohnbauförderung haben kann. Ein Paar aus dem Burggrafenamt und die Familie der Tochter müssen einen bereits genehmigten Beitrag von über 60.000 Euro zurückzahlen.
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Kommentare (1)
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pingoballino1955
Sonderbar,dass dieses Gesetz vor den Wahlen plaziert wird?????? SVP Taktik,leider umsonst,werdet ihr bei den nächsten Wahlen sehen.Gesetz OK,wenn es den Bürgern/innen zum Vorteil dient,was ich bei der SVP sehr in Frage stelle,denn Tricks habt ihr zuhauf auf Lager!!!!