Waffe im Despar-Sackl?
Die Kassation hält die zahlreichen Schuldindizien gegen Dzenana Mangafic, die des Mordes an Kurt Huber beschuldigt wird, für schlüssig. Am 31. Jänner wird das Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit der Tatverdächtigen vor Gericht diskutiert.
Von Thomas Vikoler
In der Nähe der Gemeindewohnung in Niederrasen, in der Kurt Huber am 4. Dezember 2016 starb, befand sich eine Überwachungskamera. Ihre Aufnahmen sind aus der Sicht der Ermittler ein wichtiger Baustein dafür, der Tatverdächtigen Dzenana Mangafic, 57, einen Mord nachzuweisen.
Die sichergestellten Aufnahmen zeigen, wie Mangafic zu einem mit dem Zeitpunkt, der mit dem Tatzeitraum kompatibel ist, die Wohnung mit zwei Plastiktaschen in der Hand verlässt. Eines trägt die Markenaufschrift „Despar“. Weil es bisher nicht gefunden wurde, gehen die Ermittler davon aus, dass sich dort die Tatwaffe – ein Messer – befunden haben könnte.
Dies geht aus der Begründung des Bozner Freiheitsgerichts hervor, mit dem im Juni eine Anfechtung des Haftbefehls vom 10. Mai 2015 abgewiesen wurde.
Gegen die Entscheidung des Freiheitsgerichts wurde Kassationsbeschwerde eingelegt, die am 30. November abgewiesen wurde. Dzenana Mangafic sitzt also weiterhin im Gefängnis. In der nun vorliegenden Begründung der Kassation werden die zahlreichen Schuldindizien gegen die gebürtige Bosnierin für schlüssig und nachvollziehbar erklärt.
Insgesamt Rekursgründe der Verteidigung werden abgewiesen und die von den vorangegangenen Instanzen festgestellte Fluchtgefahr bestätigt.
Die Tatverdächtige, die erst rund fünf Monate nach dem Mord an ihrem Ex-Mann verhaftet worden war, hatten in den Verhören erklärt, sie habe bei ihrem Eintritt in die Wohnung einen „Mann mit schwarzem Hut“ aus dieser flüchten sehen. Die Ermittler fanden dafür in den Aufnahmen der Überwachungskamera aber keinen Beweis für diese Aussage. Es gibt dort keinen flüchtenden Mann mit schwarzem Hut.
Es gibt auch andere Kamera-Aufnahmen, die auf eine Verantwortlichkeit der Beschuldigten hinweisen: Sie zeigen die Tatverdächtige, die von oben nach unten durchgeführte Messerstiche nachahmt. Und die wörtliche Aussage Mangafics, die ein indirektes Mordgeständnis enthalten: „Was habe ich gemacht…ich bringe mich ebenfalls um…va fan’culo tutto“.
Für die Verteidigung ist dies längst kein Mordbeweis. Sie betont in ihrem Kassationsrekurs, dass es nicht erwiesen sei, welcher Gegenstand sich in dem verschwundenen „Despar“-Sackl befunden habe. Eine reine Vermutung der Ermittler. Außerdem seien auf den Kleidern der Beschuldigten keine verdächtigen Spuren gefunden worden.
Die Kassation hält es – wie das Freiheitsgericht Bozen – für plausibel, dass Mangafic aus zwei unterschiedlichen Gründen getötet haben könnte: Aus Geldgier und aus Rache. Die Richter verweisen hier auf die von den Ermittlern festgestellte Spielsucht Mangafics und ihre Probleme mit dem Alkohol.
Der nächste Schritt in diesem Mordverfahren folgt am 31. Jänner: Da werden die Gutachter im Rahmen eines Beweissicherungsverfahren bekanntgeben, ob die Tatverdächtige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war bzw. sozial gefährlich ist
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