Wem gehört die Python?
Eine Frau aus Völs findet auf einer Wiese im Schnee eine Python-Schlange. Später stellt sich heraus, dass sie erfroren war und keinen Chip trägt. Nun wird nach dem Eigentümer gesucht, dem ein Strafverfahren droht.
Von Thomas Vikoler
An wen wendet man sich, wenn man eine Riesenschlange findet?
Mit dieser Frage wurde C.C., eine Frau aus Völs, am Mittwochnachmittag kurz nach 16.00 Uhr urplötzlich konfrontiert. Sie spazierte entlang des Peterbühlweges in Untervöls, als sie im Schnee einen langen braunen Gegenstand bemerkte. Auf einer Wiese, auf der in diesen Tagen häufig Kinder rodeln.
„Ich dachte zunächst, es handle sich um einen Gurt“, sagt die Frau.
Nein, es war etwas ganz anderes: Eine Schlange, eine Riesenschlange, eine Python.
Ein Tier, dessen natürliches Habitat der Dschungel ist, lag leblos auf einem Schneefeld in Völs. „Ich bin erst einmal erschrocken, habe dann aber gemerkt, dass sich die Schlange nicht bewegt hat“, berichtet C.C.
Was dann folgte, ist nicht weniger bemerkenswert: Die Schlangenfindern suchte behördliche Hilfe, fand sie aber nicht. Sie rief zunächst bei der Forststation in Kastelruth an, wo sich niemand meldete. Bei der Forststation Brixen verwies man sie auf die örtlichen Carabinieri. Doch die hatten bereits Dienstschluss und empfahlen einen Anruf bei der Zentrale in St. Ulrich.
Gehör fand die Frau aus Völs schließlich bei der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr. Einige Wehrleute rückten an und brachten die rund einen Meter lange Python ins Gerätehaus.
Es war für sie zunächst unklar, ob das Tier noch lebte oder lediglich, wegen der Kälte, erstarrt war.
Gestern früh gab es dann Gewissheit: Die Schlange wer verendet, erfroren. Die Feuerwehr übergab das tote Tier einem Mitarbeiter des Landesamtes für Jagd und Fischerei. Die Forststation Kastelruth interessierte sich gestern ebenfalls für das tote Tier.
Auffallend ist, dass die offenbar junge Schlange keinen Chip bzw. Identifikationsmerkmal trug. Das lässt darauf schließen, dass sie ihr bisheriger Besitzer gehalten hat, ohne dies gemeldet zu haben. Das Halten von derartigen exotischen Tieren ist nur mit Genehmigung und dem Nachweis des Kaufs bzw. der Herkunft des Tieres erlaubt.
Das dürfte in diesem Fall nicht gegeben sein, dem Eigentümer, sollte er ausfindig gemacht werden, droht ein Strafverfahren wegen unerlaubten Haltens eines geschützten Wildtieres.
In Völs wird bereits eifrig darüber gerätselt, wem die Python entlaufen sein könnte. In der Nähe des Fundortes befindet sich eine größere Wohnsiedlung. „Dass sie jemand von auswärts hier ausgesetzt hat, ist eher unwahrscheinlich“, meint C.C., die Finderin der Schlangenart, die zwar nicht giftig ist, aber für ihre Würge-Attacken gefürchtet wird.
„Wäre ich im Sommer auf sie gestoßen, hätte ich wahrscheinlich einen Herzinfarkt erlitten“, scherzt C.C.
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