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Anklage gegen Munter

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den früheren LVH-Direktor und SVP-Abgeordneten Hanspeter Munter Anklage wegen rechtswidrigen Bezugs von Arbeitslosengeld erhoben. Es geht um 10.396 Euro.

Von Thomas Vikoler

Hanspeter Munter, einst mächtiger Verbandsfunktionär, Lobbyist und SVP-Landtagsabgeordneter, wurde irgendwann das, was in seiner Karriereplanung eigentlich nicht vorgesehen war: Munter, heute 57, wurde arbeitslos.

Im Jänner 2011 war er nach einem internen Machtkampf als Direktor des Landeshandwerkerverbands (LVH) freigestellt worden, später kassierte er für seinen Abschied eine Abfindung von 200.000 Euro. Im Herbst 2013 beendete er seine ebenfalls langjährige Laufbahn als SVP-Landtagsabgeordneter – diesmal versüßt mit einem Pensionsvorschuss von 382.805 Euro.

Und am 26. November 2013 meldete sich Munter beim Arbeitsmarkt-Service als arbeitslos. Die TAGESZEITUNG enthüllte im März 2014, dass Munter monatlich 1.156 Euro Arbeitslosengeld beziehe. Munter stellte daraufhin klar, dass ihm die Monatsbeträge erst nachträglich im April 2014 ausgezahlt würden.

Die Staatsanwaltschaft Bozen hat mittlerweile Anklage gegen Munter wegen rechtswidrigen Bezugs von staatlichen Zuwendungen erhoben.

DIE DETAILS ZU DIESEM FALL LESEN SIE AM FREITAG IN DER PRINT-AUSGABE:

 

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