Ausweg für den Schläger
Der frühere Bozner Casapound-Stadtviertelrat Davide Brancaglion will dem Jugendlichen, den er – vermeintlich wegen des Abspielens der Partisanen-Hymne „Bella ciao“ – verprügelt hatte, Schmerzensgeld zahlen.
Von Thomas Vikoler
Die Gewaltattacke am 12. Jänner 2016 in der Bozner Cesare-Battististraße bestreitet der Angeklagte offenbar nicht (mehr). Und wie es derzeit aussieht, will er auch die strafrechtliche und zivilrechtliche Verantwortung dafür übernehmen.
Die Tatumstände zu der Körperverletzung, welche die Staatsanwaltschaft dem früheren Casapound-Stadtviertelrat in Bozen/Don Bosco, Davide Brancaglion, 28, vorwirft, sind aber weiter nebulös. Anfänglich hatte es geheißen, Brancaglion habe einen 17-Jährigen einen Faustschlag aufs Auge verpasst (Heilungsdauer über 20 Tage), weil dieser auf seinem Handy die Partisanen-Hymne „Bella ciao“ abgespielt haben soll.
Eine Version, die inzwischen sogar Maria Carmela Carriere, Rechtsbeistand des inzwischen volljährigen Nebenklägers, zurückweist.
In der Anklageschrift ist von einem politischen Motiv für die mutmaßliche Körperverletzung keine Rede. Bei dem Opfer der Attacke handelt es sich um den Sohn einer leitenden Staatsbeamtin in Bozen.
Wie auch immer: In der Strafverhandlung zum Zwischenfall am Bozner Landesgericht signalisierten Brancaglions Verteidiger Federico Fava und Miki Eritale die Bereitschaft ihres Mandanten, den Fall möglichst bald abzuschließen.
Brancaglion, inzwischen als Stadtviertelrat von Casapound zurückgetreten (er wurde im Juni 2016 auch beschuldigt, den Rifondazione-Aktivisten Davide Gallo zusammen mit Mitstreiter Mirko Gasperi krankenhausreif geschlagen zu haben), will entweder ein verkürztes Verfahren beantragen, oder – was wahrscheinlicher ist – Probezeit mit Sozialdienst beantragen.
Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass er dem mutmaßlichen Opfer Schmerzensgeld zahlt. Juristisch ausgedrückt, ein „schadenersetzende Haltung“ einnimmt.
„Es gibt diesbezüglich Gespräche mit den Anwälten des Angeklagten“, bestätigte Zivilpartei-Anwältin Maria Carmela Carriere nach der gestrigen Verhandlung am Landesgericht. Über die Höhe des Schmerzensgeldes sei bisher nicht im Detail gesprochen worden.
Sollte der zuständige Richter die Probezeit genehmigen und den Schadenersatz für angemessen halten, könnte Brancaglion durch die Ableistung von Sozialdienst erwirken, dass die ihm vorgeworfene Straftat (schwere Körperverletzung) erlischt.
Auf der nächsten Verhandlung am 20. März soll bekanntgegeben werden, ob sich Verteidigung und Nebenkläger über den Schadenersatz geeinigt haben.
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Kommentare (5)
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pingoballino1955
Der junge Mann hat wohl noch nie gelernt,die Fäuste im „Sack“ zu lassen! Wenn ich Richter wäre würde ich ihn zu 1 Jahr Haft,ohne Bewährung verdonnern ,dann könnte er dort lernen und nachdenken,dass man sich auch beherschen kann und muss! Faschistenmethoden sind nicht gefragt bei uns,das sollte er und casapound sich auch merken!