„Abschuss war notwendig“
Der Abschuss der Problembärin im Trentino war notwendig und daher keine Straftat. Zu diesem Schluss kommt die Staatsanwaltschaft Trient, die eine Archivierung der Ermittlungen beantragt hat.
von Lisi Lang
Die Staatsanwaltschaft Trient hat eine Einstellung des Verfahrens zum Abschuss der Problembärin KJ2 beantragt. Knapp fünf Monate nachdem die Bärin von der Forstwache Trient aus Sicherheitsgründen erlegt worden war, sollen nun auch die entsprechenden Ermittlungen archiviert werden. Laut Staatsanwaltschaft war der Abschuss der Problembärin KJ2 notwendig.
Am 12. August 2017 war die Problembärin KJ2 auf Anordnung des Trentiner Landeshautmannes Ugo Rossi erlegt worden. Wenige Tage zuvor hatte die Bärin einen Wanderer angegriffen und schwer verletzt. Es war dies aber nicht der erste Zwischenfall mit der Bärin: Laut DNA-Proben hat KJ2 2015 in den Wäldern bei Cadine schon einmal zugeschlagen. Damals wurde ein Jogger von der Bärin angegriffen und schwer verletzt. Aus Sicherheitsgründen musste die Bärin erlegt werden, rechtfertigte Ugo Rossi sein Abschussdekret. Eine Betäubung des Tieres sei nicht möglich gewesen, da das Tier zu weit entfernt war.
Auch wenn dies das erste Mal war, dass ein Problembär aus dem Life Ursus Projekt entnommen wurde, so wurde dieser Abschuss umstritten diskutiert. Landeshauptmann Rossi wurden wegen seines Abschussdekrets gar heftig angefeindet und bedroht.
Die Staatsanwaltschaft in Trient leitete daraufhin Ermittlungen ein. Nun hat Staatsanwalt Marco Gallina aber die Archivierung des Falles beantragt. Der Bär sei ein Sicherheitsrisiko gewesen und daher der Abschuss gerechtfertigt. Die Archivierung fußt hauptsächlich darauf, dass der Abschuss des Problembären notwendig war. Eine Straftat laut Art. 544bis des Strafgesetzbuches („Chiunque, per crudeltà o senza necessità, cagiona la morte di un animale è punito con la reclusione da quattro mesi a due anni“) sei nicht gegeben, so die Staatsanwaltschaft.
Die Tierschützer zeigen sich verärgert über diese Entscheidung und haben bereits Proteste angekündigt und erklärt, dass sie Einspruch gegen den Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft einreichen werden.
Landesrat Arnold Schuler reagiert hingegen mit Erleichterung auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft: „Der Abschuss eines Problembären ist eine Maßnahme, die nur in äußersten Notsituationen wahrgenommen wird“, erklärt der Landwirtschaftslandesrat. Hätte das Gericht anders entschieden, so Schuler, wäre es in Zukunft noch viel schwerer geworden, eventuelle Problembären, sollten diese vor allem zur Gefahr für den Menschen werden, zu entnehmen. „Das war sicher eine gute Entscheidung“, sagt Arnold Schuler.
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