Der neue Universitätsrat
Die Landesregierung hat am Dienstag ihre Mitglieder im Universitätsrat ernannt. Dieser bleibt vier Jahre im Amt.
Von den sieben Mitgliedern des Universitätsrates der Freien Universität Bozen werden vier vom Land ernannt.
Mit dem Beschluss der Landesregierung sind dies Professorin Ulrike Tappeiner, Dekanin der Fakultät für Biologie an der Universität Innsbruck, der Politologe und Wirtschaftswissenschaftler Francesco Grillo, der Unternehmer Harald Oberrauch und als Vertreterin der Ladiner Heidi Siller-Runggaldier, Professorin am Institut für Romanistik an der Universität Innsbruck.
Der Vorsitz wird formell in der ersten Sitzung des neuen Rates bestellt. Die Landesregierung hat sich für Ulrike Tappeiner als Nachfolgerin des scheidenden Präsidenten Konrad Bergmeister ausgesprochen.
„Die von uns ernannten vier Mitglieder des Universitätsrates“, erklärte heute nach der Regierungssitzung Landeshauptmann Arno Kompatscher, „sind in verschiedenen Bereichen tätig und gehören der deutschen, italienischen und ladinischen Sprachgruppe an.“ Dem Universitätsrat gehören von Amts wegen Rektor Paolo Lugli sowie Alexander Steinkasserer als Vertreter des Senats und ein Vertreter der Studierenden an.
Der Universitätsrat wird die Geschicke der Freien Universität Bozen in den kommenden vier Jahren lenken. „Es geht nun darum“, betont Landeshauptmann Kompatscher, „den Mehrwert der Mehrsprachigkeit auszubauen, die Potentiale der Entwicklung in neuen Studiengängen und besonders auch in der Forschung auszuschöpfen und dann in eine Phase der Konsolidierung einzutreten.“
Aufgaben des Universitätsrates
Der Universitätsrat ist das oberste Leitungsorgan der Universität, er bestimmt die allgemeine Ausrichtung der Universitätsentwicklung und genehmigt die Mehrjahrespläne für Lehre und Forschung, das Jahrestätigkeitsprogramm und der Jahresabschlussbericht, den Haushaltsvoranschlag und den Jahresabschluss und die Konventionen.
Nach Anhörung des Senats genehmigt der Universitätsrat unter anderem die Einrichtung und Schließung von akademischen Organisationseinheiten, Fakultäten, Zentren für Lehre und Forschung, Studiengängen und Weiterbildungsprogrammen; er genehmigt nach Anhörung der Fakultätsräte die Stellenpläne des Lehrpersonals, ernennt die Professorinnen und Professoren auf Planstelle und mit befristetem Vertrag sowie Seniorforschende und ernennt nach Anhörung des Senats den Rektor bzw. die Rektorin, deren Stellvertreter und die Dekane.
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