„Nein, wir waren das nicht“
Mitglieder der vermeintlichen Bozner Diebesbande bestreiten beim Garantieverhör einen Großteil der ihnen vorgehaltenen Einbrüche. Sie müssen vorerst in Haft bleiben, einer darf im Hausarrest seiner Arbeit nachgehen.
Von Thomas Vikoler
Die Gesprächspartner der beiden jungen Männer hatten ein derartiges Verhalten eigentlich nicht erwartet. Voruntersuchungsrichter Peter Michaeler und Staatsanwalt Axel Bisignano begaben sich gestern Vormittag ins Bozner Gefängnis: Garantieverhör mit den drei jungen Männern, die an Silvester aufgrund eines Haftbefehles eingeknastet wurden.
Zwei von ihnen, E.A, 19, und N.K., 18, bestritten im Verhör unter dem Beistand ihres Anwalts Alessio Cuccurullo einen Großteil der ihnen vorgehaltenen Straftaten: Den Einbruch am 25. Dezember mit VW-Transporter in das Jogurtgeschäft in der Bozner Weintraubengasse. Den Einbruch am 1. Dezember in das Bozner E-Zigaretten-Geschäft Ecosmokers. Den Diebstahl von zwei Autos der Fahrschule Vajolet, mit denen die Vitrine der Tabaktrafik in der Bozner Europaallee zerstört wurde, um 500 Euro zu stehlen. Und schließlich der Einbruch in das Bozner Elektronikgeschäft Tecnoservice, bei dem Handys im Wert von 20.000 Euro entwendet wurden.
„Nein, wir waren das nicht“, gaben E.A und N.K. beim Garantieverhör zu Protokoll.
Für die Ermittler um Fahndungsleiter Giuseppe Tricarico ist ihre Schuld hingegen mehrfach erwiesen: Durch die Handy-Ortung, welche ihre Anwesenheit am Tatort bestätigt, durch das teilweise sichergestellte Diebesgut.
Doch die beiden Hauptverdächtigten bestreiten jegliche Verwicklung. Auf den Aufnahmen der Überwachungskameras an den Tatorten, etwa im Jogurt-Geschäft, sind die Täter tatsächlich nicht eindeutig identifizierbar, weil sie vermummt sind.
Kurz: E.A. und N.K. bestreiten all jene Straftaten, die ihnen nicht eindeutig nachgewiesen werden können.
Zu letzteren gehören nicht der Diebstahl einer Brieftasche im Hotel „Cavallino“ in St. Ulrich und der darauffolgende Uhren-Einkauf im Landes-Shopping-Center Twenty in Bozen. Diese beiden Straftaten – Diebstahl und unerlaubte Verwendung einer Kreditkarte – haben die beiden Hauptverdächtigen gestern im Gefängnis zugegeben.
Nach dem Motto: Was sich nicht leugnen lässt, wird gestanden.
Etwas anders die Position des dritten Tatverdächtigen, gegen den der Voruntersuchungsrichter vor Jahresende Haftbefehl erlassen hatte: Der 19-jährige A.G., ein gebürtiger Kroate, hat laut Ermittlern an einigen Straftaten mitgewirkt und diese inzwischen eingeräumt. Auch aus diesem Grund gewährte ihm Richter Michaeler gestern eine Ausnahme zum Hausarrest, der hingegen verlängert wird: A.G., der anwaltschaftlich von Amanda Cheneri vertreten wird, darf bei Tag seiner Arbeit als Angestellter einer Gerüstfirma nachgehen.
E.A. und N.K., die beiden übrigen Adressaten eines Haftbefehls, müssen hingegen weiter in Haft bleiben, entschied der Voruntersuchungsrichter gestern.
Wie es derzeit aussieht, streben sie einen gerichtlichen Vergleich an, um das Bozner Gefängnis möglichst bald wieder verlassen zu können. Doch das dürfte nicht einfach werden: Der Staatsanwaltschaft ist – auch wegen des erheblichen Sachschadens im Ausmaß von über 100.000 Euro – derzeit gegen eine Strafzumessung. Auch weil durch eine solche nicht garantiert wäre, dass der Schaden ersetzt wird. Die Eltern dürften kaum in der Lage sein, das dafür notwendige Geld aufzubringen.
Und dann gibt es die Frage der Höhe der Haftstrafe. Den beiden Hauptverdächtigen wird neben erschwertem Diebstahl und Kreditkartenbetrug auch Sachbeschädigung und Hehlerei vorgeworfen. Eine Strafe unter drei Jahren – das Ziel ihres Anwalts – dürfte sich kaum ausgehen.
Einer der Tatverdächtigen, der ebenfalls an Einbrüchen der vermeintlichen Bande beteiligt gewesen sein soll aber von einem Haftbefehl verschont blieb, befindet sich inzwischen außer Landes. Seine Eltern haben ihn zum Arbeiten nach England geschickt.
Richter und Staatsanwalt werten das keineswegs als Fluchtversuch, sondern als eine sinnvolle pädagogische Maßnahme.
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