Schnellere Auszahlung
Mit 2018 geht die Zuständigkeit für das ehemalige regionale Familiengeld auf das Land Südtirol über. Dadurch vereinfachen sich Ansuchen und Auszahlung.
Bereits seit 1. September können Familien in Südtirol um das Landeskindergeld ansuchen. Bisher wurde dieses jedoch als regionales Familiengeld bezeichnet und wurde folglich über Geldmittel der Region bestritten.
„Durch den Übergang in die Zuständigkeit des Landes haben wir die Möglichkeit diese finanzielle Unterstützung an die Bedürfnisse der Südtiroler Familien anpassen zu können“, betont Familienlandesrätin Waltraud Deeg. Der Übergang dieser Zuständigkeit von der Region auf das Land schaffe den Spielraum autonom und im Sinne der Familien aktiv zu werden.
Ein erster Schritt in diese Richtung sei unter anderem die voranschreitende Digitalisierung der Ansuchen gewesen, welche mittel- und langfristig eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten und damit eine schnellere Auszahlung an die Familien mit sich bringe. „Eine einheitliche Regelung und Verwaltung aller finanziellen Leistungen des Landes, die den Familien zugutekommen, bringt Vorteile für alle: für die beteiligten Behörden und Patronate, aber besonders auch für die Familien“, zeigt sich Deeg überzeugt.
Das Landeskindergeld wird, ebenso wie das Landesfamiliengeld, über die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) ausbezahlt. Ansuchen kann jede Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind online (über den Zugang zu myCIVIS) oder über die Patronate. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der wirtschaftlichen Situation der Familie. Einen Überblick über sämtliche Leistungen, die von Seiten des Landes und des Staates den Familien zur Verfügung stehen, gibt die Broschüre „Familiengelder in Südtirol 2018“.
Diese kann auf der Homepage der Familienagentur unter www.provinz.bz.it/familie heruntergeladen oder online durchgeblättert werden.
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