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Wacklige Reform


Der Landtag beginnt im Januar mit der Behandlung des neuen Gesetzes zur Direkten Demokratie. Was die größten Knackpunkte sind.

Von Matthias Kofler

Die beiden Gesetzentwürfe zur Bürgerbeteiligung – einer vorgelegt von den Abgeordneten Magdalena Amhof, Sepp Noggler und Brigitte Foppa, der andere von der Initiative für mehr Demokratie – stehen im kommenden Jahr ganz oben auf der Tagesordnung des Landtags. Kein Wunder: Seit 2014, als das alte Gesetz zur Direkten Demokratie im Zuge eines Referendums vom Volk abgeschmettert wurde, bastelt das Hohe Haus an einem neuen Gesetzestaxt. Magdalena Amhof und Co. setzten dabei auf einen „innovativen, partizipativen Prozess“ und beteiligten erstmals auch die Bürger am Verfassen eines Gesetzentwurfs. Dazu organisierte die Arbeitsgruppe mehrere öffentliche Versammlungen und Abend-Workshops im ganzen Land. Auch zwei Anhörungen im Südtiroler Landtag befassten sich mit der Gesetzesinitiative und boten allen Abgeordneten die Möglichkeit zur Information und Vertiefung.

Nun liegt der endgültige Gesetzesvorschlag vor, der im Januar von der 1. Gesetzgebungskommission beleuchtet werden soll. „Das Gutachten des Rates ist grundsätzlich positiv“, freut sich Magdalena Amhof, die dem Gesetzgebungsausschuss vorsieht.

Doch es gibt im Entwurf einige Knackpunkte, die für hitzige Debatten im Landtags sorgen dürften. So sieht der Amhof-Entwurf vor, dass für die Veranlassung einer Volksabstimmung künftig nur mehr 8.000 Unterschriften notwendig sein sollen. Bislang bedurfte es dafür 13.000 Unterschriften. Der Rat der Gemeinden spricht sich in seinem Gutachten gegen die Reduzierung der Unterschriftenhürde aus. Die bisherige Zugangshürde von 13.000 Unterschriften solle aufrecht bleiben. Im Gegenzug akzeptieren Andreas Schatzer und Co. aber die Absenkung des Beteiligungsquorums von derzeit 40 auf 25 Prozent. Die Vertreter der Volksinitiative um Stephan Lausch und Erwin Demichiel halten dagegen, dass 8.000 Stimmen einem Landtagsmandat entsprechen.

Umstritten ist auch Artikel 14 des Gesetzentwurfs. Demnach kann in einem Referendum erstmals auch über Beschlüsse der Landesregierung abgestimmt werden. Der Rat der Gemeinden spricht sich dezidiert gegen diese Neuerung aus. „Uns erscheint es nicht sinnvoll, dass die Beschlüsse der Landesregierung einer Volksbefragung unterzogen werden sollen. Wir befürchten eine Behinderung in der Verwaltungstätigkeit, besonders in jenen Fällen, in denen mit der Umsetzung eines Beschlusses bereits begonnen wurde“, argumentiert Gemeindenverbandspräsident Andreas Schatzer. Die Initiative für mehr Demokratie wiederum ist überzeugt, dass Abstimmungen über Beschlüsse der Regierung deren Arbeit nicht lahmlegen würden. Da Landeshauptmann Arno Kompatscher gegen den entsprechenden Artikel bereits sein Veto eingelegt hat, ist davon auszugehen, dass Abstimmungen über Landesregierungsbeschlüsse auch in Zukunft ausgeschlossen bleiben.

Positiv begutachtet der Rat der Gemeinden jenen Artikel, der inhaltliche Schranken für die Volksabstimmungen vorsieht. Demnach kann nicht über Steuer- und Haushaltsgesetze, die Regelung der finanziellen Zuwendungen an das Personal und die Organe des Landes sowie über Bestimmungen, welche die Rechte und den Schutz der Sprachgruppen betreffen, abgestimmt werden.

Die Debatte zu den beiden Gesetzentwürfen zur Bürgerbeteiligung wird bei der nächsten Ausschusssitzung am 11. Jänner aufgenommen.

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