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Der Mini-Bonus

Warum beim neuen Pendlerbonus nur mit sehr wenig Geld zu rechnen ist. Und warum der vom Landtag beschlossene „echte Pendlerbonus“ nicht eingeführt wurde.

von Heinrich Schwarz

Zugverspätungen werden zu „barer Münze“, heißt es von der Landesregierung. Sie hat auf Vorschlag von Mobilitätslandesrat Florian Mussner beschlossen, einen Pendlerbonus einzuführen. „Regelmäßige Zugfahrgäste erhalten einmal jährlich eine Entschädigung im Falle von wiederholten Verspätungen und Ausfällen auf den einzelnen Bahnlinien“, erklärt Mussner.

Diese Vergütung ist in einer zwischen den Eisenbahnunternehmen – Trenitalia und SAD – und der Verbraucherzentrale abgestimmten Qualitätscharta vorgesehen. Hintergrund ist eine EU-Verordnung zu den Rechten und Pflichten der Bahnfahrgäste, die solche Entschädigungen vorsieht. „Die Maßnahme zielt indirekt auch darauf ab, die Qualität der Eisenbahndienste für die Nutzer zu gewährleisten und weiter zu verbessern“, sagt Florian Mussner.

Gemäß der jeweiligen Dienstleistungsverträge soll die Gutschrift bereits im kommenden Jahr für die Verspätungen der Trenitalia-Züge zur Anwendung kommen, in den folgenden Jahren dann auch für die Züge der SAD.

Gutgeschrieben werden maximal 50 Euro pro Person und Jahr. Die Berechnung erfolgt auf Monatsbasis, da die Pünktlichkeitsraten monatlich überprüft und die Strafen auf dieser Basis ausgestellt werden.

Florian Mussner

Der Pendlerbonus wird automatisch all jenen Fahrgästen gutgeschrieben, die einen Südtirol Pass, einen EuregioFamilyPass, einen Südtirol Pass family, einen Südtirol Pass abo+ oder einen Südtirol Pass65+ besitzen – und für die im Monat auf der jeweiligen Strecke bzw. für das jeweilige Bahnunternehmen mindestens 30 Entwertungen aufscheinen. Bei den drei erstgenannten Pässen wird der Bonusbetrag auf dem Benutzerkonto gutgeschrieben, bei den beiden Letzteren erfolgt eine Verrechnung bei der jährlichen Erneuerung des jeweiligen Passes.

Die TAGESZEITUNG hat sich den Pendlerbonus genauer angeschaut. Von einem wirklichen Pendlerbonus als Belohnung für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel kann kaum die Rede sein. Zudem ist eine maximale Entschädigung von jährlich 50 Euro nicht gerade viel. Vor allem aber dürften die meisten Pendler, die häufig Zugverspätungen hinnehmen müssen, erst gar nicht auf 50 Euro kommen.

Dafür gibt es mehrere Gründe. So geht aus den Dienstleistungsverträgen mit SAD und Trenitalia hervor, dass eine Verspätung erst dann als Verspätung gewertet wird, wenn sie mehr als fünf Minuten beträgt. Die Vertragsstrafe beträgt 10.000 Euro pro Monat und wird erst dann ausgestellt, wenn der prozentuelle Anteil an Verspätungen pro Monat eine gewisse Quote um mehr als einen Prozentpunkt übersteigt.

Diese Quote – also der maximale erlaubte Anteil der Fahrten mit über fünf Minuten Verspätung – beträgt auf der Pustertaler Linie drei Prozent, auf der Brennerlinie fünf Prozent, auf der Vinschger Linie drei Prozent und auf der klassischen Verspätungslinie zwischen Meran und Bozen sogar zehn Prozent.

Im Falle von Zugausfällen beträgt die Vertragsstrafe zehn Euro pro gestrichenem Zugkilometer, falls kein Ersatzdienst angeboten wird – aber nur dann, wenn in einem Monat mehr als 0,5 Prozent der programmierten Zugkilometer nicht gefahren werden.

Auf die Pendler aufgeteilt werden letztendlich nicht alle der in einem Monat fälligen Vertragsstrafen für Verspätungen und Zugausfälle, sondern 80 Prozent.

Landesrat Florian Mussner sagt auf Nachfrage, man habe noch keine Berechnungen angestellt, wie hoch der Pendlerbonus in etwa ausfallen wird. Die Pünktlichkeit und Qualität der Züge von SAD und Trenitalia habe in den letzten Jahren aber ohnehin deutlich zugenommen, so Mussner.

Ausständig ist übrigens noch ein „echter“ Pendlerbonus, wie vom Landtag mehrheitlich gefordert wurde: Der Landtag hatte im Herbst 2014 mehrheitlich beschlossen und damit die Landesregierung verpflichtet, „für Pendler ein Mehrjahresabo bzw. eine Mehrjahresberechnung der gefahrenen Kilometer für eine günstigere Tarifabrechnung über einen längeren Zeitraum als bislang einzuführen.“ Die Landesregierung hat den Beschluss aber nie umgesetzt.

Sie begründete dies damit, dass gemäß EU-Vorgaben mindestens 35 Prozent der Betriebskosten im öffentlichen Nahverkehr über Tarifeinnahmen gedeckt werden müssen. Da dieser Wert im Jahr 2015 bei 24 Prozent lag, habe man Tariferhöhungen beschließen müssen. Für Vielfahrer ab 10.000 Kilometer pro Jahr seien aber keine Mehrkosten entstanden.

Von Mussner heißt es in einem offiziellen Dokument: „Berufspendler sind auf das Jahr gesehen kaum (zehn Prozent bei kurzen Strecken) und auf mittleren und längeren Strecken überhaupt nicht von der Tarifänderung betroffen. Eine Mehrjahresberechnung, wie im Beschlussantrag gefordert, hätte zur Folge, dass Pendler sogar weniger bezahlen, als vor der Änderung des Tarifsystems 2012 und, je nach Strecke, über Jahre kostenlos befördert würden.“

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