„Papst hat drei Pässe“

Sven Knoll
Sven Knoll von der STF lässt die Kritik des Bischofs am Doppelpass nicht gelten. Der Papst habe drei Staatsbürgerschaften.
In der Diskussion um die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Süd-Tiroler hat der italienische Außenminister Alfano Österreich ersucht, sich an den Pariser Vertrag zu halten.
„Der Pariser Vertrag ist jedoch kein Hindernis, da dieser lediglich festschreibt, die Frage der Staatsbürgerschaft im Geiste der Weitherzigkeit zu regeln“, so der Landtagsabgeordnete Sven Knoll. Das Rechtsgutachten der Universität Innsbruck stelle eindeutig fest, dass die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Südtiroler mit dem Pariser Vertrag vereinbar ist.
Es sei notwendig, auf alle Polemiken und Falschbehauptungen unaufgeregt und sachlich zu antworten, da diese samt und sonders entkräftet und widerlegt werden können, so der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll.
Das Rechtsgutachten der Universität Innsbruck zeige eindeutig auf, dass der Vertrag von Saint-Germain, der Pariser Vertrag und das Unionsrecht der EU keine Hindernisse für die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Südtiroler darstellen.
Italien sei auch selbst an seine großzügige Vergabe der italienischen Staatsbürgerschaft an Auslandsitaliener erinnert, für die Italien keinen anderen Staat um Erlaubnis gefragt hat.
Auch lässt Knoll die Kritik des Bischofs am Doppelpass nicht gelten.
Prominentester Nutznießer dieser italienischen Staatsbürgerschaftsvergabe sei niemand geringeres als Papst Franziskus, der in Argentinien geboren wurde und aufgrund der italienischen Abstammung seiner Eltern somit nicht nur die argentinische, sondern auch die italienische und die vatikanische Staatsbürgerschaft besitzt. „Papst Franziskus ist somit Dreifachstaatsbürger und als Ponitfex leuchtendes Beispiel dafür, dass Doppelstaatsbürgerschaften die Gesellschaft nicht spalten, sondern Brücken über Staatsgrenzen hinweg bauen„, so Knoll.
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