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Gift im Tee

Am 15. September wurde Jana Surkalova am Landesgericht wegen Mordes an ihrem Ehemann zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Die Urteilsbegründung lässt wenig Zweifel über die Motive für den Methanol-Mord offen.

Von Thomas Vikoler

Am Landesgericht präsentierte sich eine bieder wirkende Angeklagte im Zeugenstand. Jana Surkalova, 45, erzählte ziemlich kühl ihre Version, stets mit dem Ziel, jeglichen Mordverdacht gegen sich beiseite zu schieben.

Große Trauer über den Tod ihres Ehemannes Josef Surkala, genannt Peppa, der im Dezember 2013 im Bozner Spital an einer Methanol-Vergiftung starb, zeigte die Witwe allerdings auch nicht.

Am 15. September verurteilte sie ein Schwurgericht unter Vorsitz von Carlo Busato (Beisitzer und Urteilsverfasser: Stefan Tappeiner) zu lebenslanger Haft wegen vorsätzlichen Mordes. Surkalovas Verteidiger Boris Dubini hielt vorher das kürzeste Plädoyer der Geschichte bei einem Mordprozess in Südtirol. Es dauerte knappe acht Minuten und lässt sich so zusammenfassen. „Es gibt keine Beweise“.

Diesbezüglich gibt ihm sogar das Schwurgericht Recht, denn definitive Beweise für die Täterschaft Surkalas haben auch die beiden Richter und die sechs Geschworenen nicht gefunden. Aber ein Bündel von einem halben Dutzend eindeutiger Schuldindizien. „Es gibt kein alternatives Tatszenario“, heißt es etwa in der Urteilsbegründung. Vieles deute daraufhin, „dass die Angeklagte ihrem Ehemann das hochgiftige Methanol, wahrscheinlich mit einem Tee, eingeflößt hat“. Sie sei die einzige gewesen, die sich in den Tagen vor dem Tod um ihn gekümmert hat.

Ansonsten hatte Jana Surkala aus der Sicht des Schwurgerichts „ausreichend Gründe“, ihren Ehemann umzubringen. Also nicht ein einziges, sondern gleich ein Bündel von Motiven. „Die Ausführung ihres Verbrechensplans hätte es der Angeklagten ermöglicht, sich ihres ungemütlichen Ehemannes zu entledigen, ein neues Leben mit einem neuen Partner zu beginnen und auch ihren finanziellen Schwierigkeiten durch das Inkasso einer Ablebensprämie von einer Million tschechischer Kronen zu beenden“, heißt es zusammenfassend auf Seite 60 der Urteilsbegründung. Eine Millionen tschechische Kronen, das sind immerhin 40.000 Euro, mit denen man in Tschechien eine Weile gut leben könne.

Für besonders verdächtig hält es das Schwurgericht, dass Jana Surkalova am Tag vor ihrer Abreise nach Südtirol, am 11. Dezember 2013, eine 120 Kilometer lange Reise unternommen hat, um sich in einem Baumarkt in Tschechien einen Kanister hochkonzentrierten Methanols zu besorgen.

Wofür, das konnte Surkalova vor Gericht nicht plausibel erklären. Sie sagte, sie habe es für ihren Mann gekauft. Womit sie auch nicht so Unrecht hatte.

Das Schwurgericht geht davon aus, dass die Frau aus Tschechien bereits zuvor zwei Versuche unternahm, ihren Ehemann zu vergiften. Jeweils anlässlich ihrer Besuche am Bauernhof der Familie Defranceschi in Leifers, wo Josef Surkala als Erntehelfer beschäftigt war. Nach beiden Besuchen der Ehefrau im Oktober und November 2013 habe sich Surkala schlecht gefühlt. Lediglich wegen seiner starken Konstitution habe er überlebt. Und weil seine Ehefrau das Methanol falsch dosierte bzw. vermischte.

Laut Urteilsbegründung also ein Mord mit mehreren Anläufen.

Als Schuldindiz wertet das Schwurgericht auch den Umstand, dass die Angeklagte nach dem Ableben ihres Mannes auf eine schnelle Einäscherung drängte. Wohl um einen Giftmord zu vertuschen.

Jana Surkalova sei zudem in Unkenntnis gewesen, dass die Lebensversicherung ihres Mannes wegen ausgebliebener Zahlungen bereits abgelaufen sei. Und sie habe – entgegen ihrer Erklärungen vor Gericht – ein Liebesverhältnis mit dem Fußballtrainer einer ihrer Söhne gehabt: Jan Stipski, 60. Als Beweis dafür wird in der Urteilsbegründung das auf Surkalovas Computer sichergestellte Foto gewertet, das sie bei einem Zungenkuss mit Stipski zeigt.

Verteidiger Boris Dubini hat bereits nach der Urteilsverkündung Berufung angekündigt. Bis auf weiteres bleibt die Verurteilte auf freiem Fuß.

 

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