Die Forderungen der Jugend
Der Landesjugendbeirat hat sich mit dem Gesetzentwurf „Raum und Landschaft“ befasst. Was dabei herausgekommen ist.
Der Landesjugendbeirat der deutschen Sprachgruppe hat sich mit dem Landesgesetzesentwurf „Raum und Landschaft“ befasst und die Zielsetzungen der Gesetzesinitiative grundsätzlich begrüßt. Besondere Wichtigkeit misst der Beirat dem leistbaren Wohnen bei und hofft, dass die verschiedenen definierten Maßnahmen zum Ziel führen.
In diesem Sinne unterstützt der Landesjugendbeirat den Vorschlag des Jugendrings, den Bedarf an Miet- und Eigentumswohnungen bzw. alternativer Wohnformen zu erheben und eine qualitative Studie durchzuführen, um speziell auch die Bedürfnisse junger Menschen zu erheben.
Dass die Raumplanung in Zukunft „zur nachhaltigen sozialen (und wirtschaftlichen) Entwicklung“ der Menschen beitragen solle und der „Schutz der Landschaft und der naturräumlichen Ressourcen“ im Vordergrund stehe, ist für den Landesjugendbeirat wichtig.
Der Beirat weist auch auf die Bedeutung der – im Gesetzentwurf mehrfach genannten – Notwendigkeit von (öffentlichen) Freiräumen für junge Menschen hin. Nicht jede verfügbare Fläche müsse einem (gewinnorientierten) Zweck gewidmet sein. Es sollte auch Landschaften geben, die vor allem von Kindern und Jugendlichen frei für Spiel und Abenteuer genutzt werden können. Natur dürfe auch frei sein, frei für alle.
Nicht jedes Tun in freier Natur müsse genormt werden, sagt die Vorsitzende des Beirates, Verena Mittelberger.
Der Gesetzentwurf sieht zahlreiche detaillierte Planungen sowie Planungs- und Programmierungsinstrumente vor, die einen effizienten, modernen Landschaftsschutz gewährleisten sollen. Der Landesjugendbeirat spricht sich dafür aus, dass die Thematik nicht nur Fachleuten überlassen, sondern dass der Landschaftsschutz durch geeignete Bildungsmaßnahmen stärker im Bewusstsein breiter Bevölkerungsschichten verankert werde, um in die „kulturelle DNA möglichst vieler Menschen Eingang“ zu finden.
Schließlich drückt der Landesjugendbeirat seine Hoffnung aus, dass es durch dieses neue Landesgesetz gelinge, die gesetzten Ziele zu erreichen und eine nachhaltige Entwicklung für Raum und Landschaft zu sichern, die auf künftige Generationen Rücksicht nimmt. Die Jugendlichen von morgen sollen einen Lebensraum vorfinden, der ihre Chancen der Entfaltung erhält und bewahrt.
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