„Eine Erpressung“
Der lvh empfindet die Forderung der SVP-Arbeitnehmer, den Regelsatz der regionalen Wertschöpfungssteuer für jene Betriebe anzuheben, die nach Tarif zahlen, als Erpressung.
Zahlreiche Südtiroler Handwerksbetriebe beschäftigen und suchen mehr denn je qualifizierte Fachkräfte. Die Entlohnungsperspektiven sind sehr gut, vor allem in spezialisierten Berufssparten. Die Forderung der SVP-Arbeitnehmer, den Regelsatz der regionalen Wertschöpfungssteuer für jene Betriebe anzuheben, die nach Tarif zahlen, empfindet man im lvh als Erpressung.
Mit dem Landesgesetz vom 26. September 2014, Nr.7, wurde der ordentliche IRAP-Steuersatz ab dem Steuerjahr 2015 auf 2,68 Prozent festgelegt. Die Reduzierung der regionalen Wertschöpfungssteuer sollte vor allem Unternehmen in der wirtschaftlichen Krise zugutekommen. Damit sollte die Steuerlast der Betriebe gesenkt und Entlassungen von Mitarbeitern eingedämmt werden.
„Auf die kleinen Betriebe hat sich die Reduzierung nur unwesentlich ausgewirkt, da die Personalkosten für unbefristete Arbeitsverhältnisse –im Handwerk nahezu der Normalfall – bei der IRAP-Berechnung zur Gänze abzugsfähig sind. Außerdem ist es den großteils kleinstrukturierten Handwerksbetrieben gelungen, den Mitarbeiterstand auch in den wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu halten. Nun, wo eine gute Auftragslage herrscht, bietet das Handwerk einmal mehr sehr gute Verdienstmöglichkeiten“, kommentiert lvh-Präsident Gert Lanz die Forderung der SVP-Arbeitnehmer.
Er sieht keine Notwendigkeit, Betriebe nun unter Druck zu setzen. „Gute Arbeit wird gut vergütet. Diese Einstellung wird jeder Handwerksunternehmer teilen. Kontraproduktiv wäre nun, die Unternehmen mit Betriebsabkommen oder einem höheren Irap-Steuersatz zu erpressen“, sagt Lanz
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.