Neue Richtlinien
Die Kindergarten-Stellenvergabe wird überarbeitet. Die Landesregierung hat erste Richtlinien vorgegeben. Eine Rolle spielen Vertragsart und Zweisprachigkeit.
Die Landesregierung hat einige neue Grundsätze für die jährliche Vergabe von Stellen an das Kindergartenpersonal genehmigt. Sie sollen die Richtung bei der Ausarbeitung neuer Richtlinien für die künftige Stellenvergabe im Kindergartenbereich vorgeben.
„Die Überarbeitung der Stellenvergabe und der Zugangsvoraussetzungen oder der Zugang zu den Eignungsprüfungen sind einige zentrale, offene Baustellen im Kindergartenbereich, der eine extrem komplexe Situation aufweist. Dass nun einige wesentliche Grundsatzentscheidungen vorliegen, die alle beteiligten Parteien einvernehmlich getroffen haben, bringt uns einen großen Schritt weiter“, erklärte Personallandesrätin Waltraud Deeg nach der Entscheidung.
Die der Landesregierung vorgelegten Grundsatzentscheidungen sind ein einvernehmlicher Vorschlag der drei Kindergarteninspektorate sowie der Gewerkschaftsvertreter und der Personalabteilung des Landes. Eine Arbeitsgruppe hatte den Entwurf im Rahmen mehrerer Treffen in den letzten Monaten ausgearbeitet. „Die Einbindung aller Interessensvertreter wollen wir auch im weiteren Prozess beibehalten“, kündigte die Landesrätin an.
Die Entscheidungen betreffen unter anderem den Vorrang bei der Stellenzuweisung: Bedienstete mit unbefristetem Auftrag sollen künftig vor allen anderen zur Stellenwahl gehen.
Die Stellenbestätigungen für das befristete Personal werden für zwei Jahre ausgesetzt und im Anschluss erneut überprüft; des Weiteren sollen zwei getrennte Rangordnungen für das befristete und das unbefristete Personal erstellt werden. Bei der Rangordnung für die befristete Aufnahme bleibt die Zweisprachigkeit weiterhin Vorzugstitel, wobei allerdings die bestehenden Hürden zur Teilnahme an den Eignungsverfahren ausgeräumt werden sollen.
Schließlich sollen die Zugangsvoraussetzungen für das Kindergartenpersonal laut geltendem Kollektivvertrag neu diskutiert werden mit dem Ziel, mehrere Laureate für Kindergärtnerinnen zuzulassen; auch der Vorschlag, ein zusätzliches Ausbildungsjahr für pädagogische Mitarbeiterinnen zu ermöglichen, soll vertieft werden.
Nach der Genehmigung durch die Landesregierung geht der Ball zurück an die Landesverwaltung. Ihre Aufgabe ist es, die neuen Kriterien im Detail auszuarbeiten. Parallel dazu werden die Arbeitsgruppen mit den Gewerkschaften weiterarbeiten, zumal mehrere Themen noch vertieft werden müssen.
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