Falsches Gesicht?
Eine Boznerin wurde aufgrund eines Gesichtserkennungsprogramms des Bankomat-Betrugs angeklagt. Ist sie die richtige?
von Thomas Vikoler
Die Frau bestreitet, jemals eine Bankomatkarte geklaut und damit Geld abgehoben zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders: Sie hat gegen die Boznerin Anklage wegen Bankomatbetrugs erhoben. Und zwar aufgrund einer digitalen Gesichtserkennung mit dem Programm Findface. Die Ermittler hatten das von dem Bankomatschalter gemachte Foto, an dem vor drei Jahren die Abhebung getätigt wurde, mit einem Foto auf Facebook verglichen. Das Foto der Tatverdächtigen, die einer Facebook-Gruppe angehörte, bei der auch das Opfer des Bankomatbetrugs eingetragen war.
Bei der Vorverhandlung am Landesgericht gab Richter Walter Pelino einem Antrag von Verteidiger Nicola Nettis statt, den Fotovergleich vom RIS-Labor in Parma zu überprüfen. Haben die Ermittler bzw. das Computerprogramm das falsche Gesicht erwischt?
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