„Erster Durchbruch“
Die Lohnkosten der saisonal Beschäftigten im Gastgewerbe können von der Wertschöpfungssteuer IRAP steuerlich zur Gänze in Abzug gebracht werden.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen im Senat fand ein Passus die Zustimmung der Senatoren, wonach nun auch die Lohnkosten der saisonal Beschäftigten im Gastgewerbe von der Wertschöpfungssteuer IRAP steuerlich zur Gänze in Abzug gebracht werden können. Bislang war dies nur im Ausmaß von 70 Prozent möglich, schreibt der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV).
Die Lohnkosten der Ganzjahresangestellten sind hingegen zur Gänze abziehbar. „Für das kommende Jahr können die Lohnkosten der saisonal Beschäftigten nun zur Gänze von der IRAP abgezogen werden. Somit ist ein erster Durchbruch gelungen“, freut sich HGV-Präsident Manfred Pinzger und dankt den beiden Senatoren Karl Zeller und Hans Berger für ihren Einsatz bei den Beratungen im Senat.
Der HGV erinnert daran, dass es dem Abgeordneten Daniel Alfreider vor zwei Jahren in der Kammer gelang, sicherzustellen, dass die Lohnkosten der Saisonbeschäftigten zunächst zu 70 Prozent in Abzug gebracht werden konnten.
Das Haushaltsgesetz wird nun zur Behandlung an die Abgeordnetenkammer weitergeleitet. Nachdem die Regierung im Senat grünes Licht für die Abänderungen gegeben hat, ist die Chance sehr groß, dass es im Abgeordnetenhaus zu keinen wesentlichen Abänderungen im Haushaltsgesetz kommen wird, schreibt der HGV weiter.
„Somit kommen für das Jahr 2018 sämtliche Betriebe mit saisonal beschäftigten Mitarbeitern in den Genuss einer spürbaren steuerlichen Entlastung“, betont HGV-Präsident Manfred Pinzger.
Die Begünstigung kann bei jenen Arbeitnehmern angewendet werden, welche einen zweiten saisonalen Arbeitsvertrag (in den letzten zwei Jahren) mit demselben Arbeitgeber abgeschlossen haben, heißt es abschließend in der Presseaussendung des HGV.
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