Ausgeträumt?
Laut Rechtsgutachten würde die Doppelstaatsbürgerschaft die Schutzmachtfunktion Österreichs nicht stärken. Damit ist der Doppelpass wohl endgültig vom Tisch.
Die Doppelstaatsbürgerschaft für die Südtiroler wird nach derzeitigem Kenntnisstand nicht Gegenstand des Koalitionsvertrages zwischen ÖVP und FPÖ werden. Ein solches Vorhaben hätte nicht nur keine Mehrheit im Nationalrat – NEOS, SPÖ und Teile der ÖVP sprechen sich klar dagegen aus –, sondern es wäre auch gefährlich im Hinblick auf die angestrebte Verankerung der Schutzmachtfunktion in der österreichischen Verfassung.
Davor warnt der Innsbrucker Europarechtler Walter Obwexer in einem Rechtsgutachten, über das die „Tiroler Tageszeitung“ am Montag auszugsweise berichtete.
Rechtlich würde sich die Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler primär in Österreich auswirken, erklärt Obwexer. „Betroffen wären vor allem die Staatsbürgerrechte wie Wahlrecht und die Wehrpflicht.“ Südtiroler mit österreichischem Pass, die im Bundesgebiet ihren Wohnsitz haben, müssten demnach den Wehrdienst ableisten. Das Wahlrecht auf einen Hauptwohnsitz in Österreich zu beschränken, sei schwierig, führt der Rechtsprofessor weiter aus. Weil es sich um ein Staatsbürgerschaftsrecht und um ein demokratisches Prinzip handle.
Darüber hinaus weist Obwexer in seiner Expertise darauf hin, dass die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Südtiroler rechtlich keine Stärkung der Schutzfunktion Österreichs bringen würde. Sollte der österreichische Pass aber nur mäßigen Widerhall bei den Südtirolern hervorrufen, befürchtet Obwexer durchaus eine Schwächung der Schutzfunktion Österreichs gegenüber Bozen.
„In politischer Hinsicht könnte eine unterdurchschnittliche Inanspruchnahme als nicht mehr vorhandene Bindung der Südtiroler zum Vaterland und Mutterstaat Österreich ausgelegt und von Italien zur Abwehr von Maßnahmen Österreichs in Ausübung seiner Schutzfunktion ins Treffen geführt werden“, ist der Europarechtsexperte überzeugt.
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