Die 7-Euro-Jobs
Arbeitslose, die zeitweilig gemeinnützige Arbeiten verrichten, sollen ab 2018 mit sieben Euro vergütet werden.
Mit der Vergütung zeitweiliger Arbeitseinsätze von Arbeitslosen für gemeinnützige Zwecke, den notwendigen Kontingenten für saisonale Arbeitsgenehmigungen und mit dem ESF-Aufruf zur Einreichung von Projekten zur sozialen Eingliederung hat sich die Landesarbeitskommission unter dem Vorsitz von Arbeitslandesrätin Martha Stocker befasst. Die Landesrätin sprach von „wichtigen Maßnahmen, um dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken, der aus dem demografischen Wandel resultiert“.
Bessere Stundenvergütung für gemeinnützige Arbeit
Arbeitslose, die vorübergehend gemeinnützig arbeiten, sollen ab kommendem Jahr mit 7 anstatt wie bisher 6,5 Euro Brutto entlohnt werden. Dafür hat sich die Arbeitskommission ausgesprochen. Sie wird den diesbezüglichen Vorschlag nun der Landesregierung unterbreiten, der die endgültige Entscheidung zusteht.
Der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Helmuth Sinn, erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass Gemeinden und öffentliche Körperschaften, die bereits Arbeitslose beschäftigten, beim Land um Zuschüsse für die Beschäftigung von Arbeitslosen ansuchen können. Der Beitrag beläuft sich auf 20 Prozent, wird aber im Falle von Menschen mit Behinderungen auf 50 Prozent angehoben.
Weniger saisonale Kontingente
Für das kommende Jahr 2018 soll das Land Südtirol beim Arbeitsministerium in Rom 300 saisonale Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger beantragen. So lautet der einstimmige Vorschlag der Arbeitskommission.
Dies sind um hundert weniger als im Vorjahr. „Nachdem 2017 nur 254 der 400 Arbeitsgenehmigungen nicht gebraucht wurden, wird der Antrag für das kommende Jahr niedriger angesetzt“, erklärt Abteilungsdirektor Sinn.
In diesem Zusammenhang sprach sich der HGV für eine Änderung der Richtlinien für die Beschäftigung der saisonalen Arbeitskräfte aus, und zwar soll die Einschränkung, dass die Arbeitenden bereits in Südtirol tätig waren, aufgehoben werden. Landesrätin Stocker kündigte an, die Landesregierung mit dieser Frage zu befassen.
Fünf Millionen Euro für Eingliederungsprojekte
Zudem informierten heute Mitarbeitende des Landesamts für den Europäischen Sozialfonds über die jüngsten Aufrufe zur Einreichung von Projekten im Bereich der sozialen Eingliederung, für die fünf Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die so genannten „Calls“ waren am Dienstag von der Landesregierung genehmigt worden. Für Landesrätin Stocker handelt es sich um eine wichtige und nachhaltige Maßnahme, um „jungen und älteren schwer vermittelbare Menschen wieder Arbeitsperspektiven zu eröffnen“. Sie rief besonders auch Unternehmen auf, sich an der Ausschreibung zu beteiligen.
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