Stocker zu Fall Adan
Landesrätin Martha Stocker ist vom Monitoringausschuss zum tragischen Fall des Kurdenjungen Adan angehört worden.
Der Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung hat Soziallandesrätin Martha Stocker zu den Maßnahmen und Kriterien für den Umgang mit behinderten Flüchtlingen angehört.
Aktueller Anlass war der Fall des 13-jährigen schwerkranken Kurden, der in der Nacht vom 7. auf den 8. Oktober in Bozen verstorben ist.
Zur Todesursache gebe es noch keine gesicherten Erkenntnisse, erklärte Stocker auf die Fragen von Gleichstellungsrätin Michela Morandini, die dem Ausschuss vorsitzt, und der anderen Mitglieder.
Unklar sei auch, warum die Familie bereits vor Abschluss des Asylverfahrens Schweden verlassen habe und was auf der Reise von dort bis Südtirol alles passiert sei. Klar sei, dass die Familie nie im Freien übernachten musste und dass sie Unterkunft gefunden habe, wenn auch nicht in einer öffentlichen Struktur. Der Grund für Letzteres sei noch zu klären, denn laut dem Rundschreiben des Landes, das derzeit in der Kritik stehe, hätte die Familie aufgenommen werden können.
„Die öffentliche Hand kann nicht für jedes Verhalten Einzelner verantwortlich gemacht werden“, meinte Stocker mit Verweis auf die vielen offenen Fragen und auch auf die vielen Ungereimtheiten, die von den Medien zum Fall verbreitet wurden und die auch von einzelnen Mitgliedern des Ausschusses angesprochen wurden. Ulrich Seitz, Beauftragter des Bozner Gemeinderates für die Belange von Menschen mit Behinderung, der ebenfalls am Treffen teilnahm, sprach von Effekthascherei, die zu falschen Darstellungen führen würde.
Landesrätin Stocker machte dem Ausschuss ein Kompliment, dass er das Gespräch gesucht habe anstatt sich sofort mit einer Stellungnahme an der Stimmungsmache zu beteiligen. Beim Thema Flüchtlinge müsse sie sich überall, wo sie hinkomme, Kritik anhören, bei diesem Fall auch von Vereinen, die sich davor geweigert hatte, sich am Aufnahmeprogramm des Landes zu beteiligen.
Die Mitglieder des Monitoringausschusses wiesen die Landesrätin auf die besonderen Bedürfnisse von Flüchtlingen mit Behinderungen hin, bemängelt wurde etwa das Fehlen von Gebärdendolmetschern, was die Verständigung erschwere.
Auf Nachfrage erklärte Stocker, dass Menschen mit anerkanntem Asylstatus dasselbe Recht auf Gesundheitsversorgung hätten wie Einheimische, während Asylwerber zumindest das Recht auf Grundversorgung hätten – zurzeit gebe es auch einen Fall von psychischer Erkrankung, der von der Brixner Sozialdiensten betreut werde. Von den Aufnahmestrukturen seien architektonische Barrieren beseitigt worden. Gebärdensprachdolmetscher seien derzeit kaum zu finden, man bemühe sich aber, solche heranzubilden.
Ein weiteres Thema der Sitzung war die Auswertung der öffentlichen Anhörung Ende Oktober im Landtag, an der 65 Personen teilgenommen haben, und der Vorschläge, die dabei ausgearbeitet wurden: mehr Zusammenarbeit zwischen Öffentlich und Privat bei den Arbeitsplätzen für Behinderte, Begleitung und Abbau von Diskriminierung, Abbau der architektonischen Barrieren, individuelle Transportmöglichkeiten, Freiheit bei der Wahl der Wohnung und der Menschen, mit denen man zusammenleben will u.a.m.
Wohnen wird 2018 auch das Schwerpunktthema des Ausschusses sein. „Außerdem werden wir uns bemühen, den Ausschuss bekannter zu machen“, kündigt Morandini an, „damit er eine Anlaufstelle wird, für Menschen mit Behinderung wie auch für jene, die in diesem Bereich tätig sind.“
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