Teurer Bagger
Ein Angestellter der Bezirksgemeinschaft Eisacktal hatte einen Unfall mit einem Bagger. Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof fordert nun von ihm 17.364 Euro.
(tom) Der Unfall mit erheblichem Sachschaden ereignete sich am 14. August 2014. Ein Lastwagen der Bezirksgemeinschaft Eisacktal mit einem Bagger auf der Ladefläche prallte bei Schabs gegen einen Straßentunnel.
Warum es dazu kam, ist Gegenstand eines Schadensersatzverfahrens am Rechnungshof gegen J.K., den Fahrer des Lastwagens. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angestellten der Bezirksgemeinschaft vor, den Tunnel-Unfall durch Unvorsichtigkeit und zu schnelles Fahren verursacht zu haben. Und fordert von ihm die Zahlung der 17.364 Euro, welche seine Arbeitgeberin für die Reparatur des beschädigten Baggers aufbringen musste. Das zeigt, welchem finanziellen Risiko öffentliche Angestellte zuweilen ausgesetzt sind.
Doch war J.K. überhaupt Schuld an dem Sachschaden?
Lorenz Steckholzer, sein Anwalt, bestritt bei der Verhandlung am Rechnungshof die Vorhaltung der Staatsanwaltschaft – und brachte ein alternatives Unfallszenario ins Spiel. Nämlich, dass der Bagger auf der Ladefläche nicht gegen die Tunnelwand, sondern gegen ein herabhängendes Eisenteil geprallt und deshalb beschädigt worden sei. Die Rechnung des Anwalts: Der Tunnel sei 3,95 Meter hoch, während der Lastwagen und der Bagger auf eine Höhe von lediglich 3,80 Meter kämen. Ohne das herabhängende Eisenteil (das bisher in den Akten nicht vorkommt), wäre es nicht zu dem Unfall gekommen.
Der Verteidiger erachtet zudem die Reparatur-Ausgaben der Bezirksgemeinschaft für den Bagger als zu hoch. Es seien unnotwendigerweise Teile ausgetauscht worden.
Die Rechtsprechende Sektion wird ihr Urteil zu diesem kuriosen Fall in einigen Wochen verkünden.
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