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Neue Betrugsmasche

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Die Handelskammer warnt vor Zahlungsaufforderungen für zweifelhafte Firmenregister, die im Internet kursieren.

In letzter Zeit haben sich in Südtirol die Fälle von irreführenden Geschäftspraktiken wieder gehäuft.

Im Handelsregister eingetragene Betriebe erhalten Schreiben von Absendern mit amtlich klingenden Namen, welche auf den ersten Blick fälschlicherweise den Anschein erwecken, sie seien von einer öffentlichen Behörde ausgestellt.

Angeschrieben werden auch Betriebe, die kürzlich eine Marke angemeldet haben bzw. deren Markenregistrierung demnächst zu verlängern ist.

Die Handelskammer rät zur Vorsicht.

Zahlreiche Südtiroler Betriebe erhalten in letzter Zeit Briefe und Posterlagscheine für die Eintragung in ein Unternehmensverzeichnis, die den Eindruck erwecken, sie sei verpflichtend und von der Handelskammer oder anderen Behörden vorgeschrieben.

Die Zahlungsaufforderung

Aktuell flattern Südtiroler Betrieben Schreiben von „Casellario Unico Telematico Imprese“ ins Haus, die fast 300 Euro für die Veröffentlichung der Unternehmensdaten in einem Onlineportal verlangen.

Dieses derzeit aktuelle Schreiben geht über die irreführende Geschäftspraktik hinaus und bereits in Richtung Betrug.

Es erfolgt nicht im Auftrag der Handelskammer Bozen und es gibt auch keinerlei Pflicht, die angegebenen Beträge zu bezahlen. Betriebe, die eine Marke angemeldet haben, werden hingegen vom „Registro dei Marchi Italiani (RMI)“, von der „World Organization for Trademarks (WOTRA)“ oder vom „World Trademark Register (WTR)“ angeschrieben.

Irreführende Geschäftspraktiken dieser Art sind keine Seltenheit:

Überall in Italien können Datensätze von im Handelsregister oder in anderen öffentlichen Datenbanken eingetragenen Unternehmen abgefragt werden.

Diese Betriebe werden in der Folge systematisch mit der Aufforderung angeschrieben, eine Gebühr für die Eintragung der eigenen Firmendaten in private Datenbanken und nicht offizielle Markenregister zu zahlen.

Hierbei wird bewusst eine offiziell klingende Formulierung gewählt, die bei schnellem Durchlesen als Einzahlungsaufforderung für die Jahresgebühr oder andere Pflichtgebühren der Handelskammer verstanden werden kann. Erst im Kleingedruckten bzw. bei genauerem Hinsehen wird ersichtlich, dass dies nicht der Fall ist.

Betroffene Unternehmer/innen haben die Möglichkeit, die italienische Schutzbehörde für Markt und Wettbewerb auf unlautere Geschäftspraktiken bzw. irreführende Werbeaktionen aufmerksam zu machen. Die entsprechende Meldung kann entweder online unter www.agcm.it oder über die Grüne Nummer 800 166 661 erfolgen.

Weiters hat das Unternehmen ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Zahlungsdatum.
Die Handelskammer Bozen veröffentlicht auf ihrer Website unter dem Menüpunkt „Marktregelung“ laufend die aktuellsten Informationen zu diesen irreführenden Geschäftspraktiken.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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