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„Achammer durfte fahren“

Philipp Achammer

Laut Verkehrsministerium war LR Philipp Achammer am Tag, an dem er den Unfall gebaut hat, fahrberechtigt. Die Hintergründe.

von Artur Oberhofer

Es war die wichtigste und gleichwohl haarigste Frage in der sogenannten „Führerschein-Affäre“:

Hätte Philipp Achammer am Samstag, 7. Februar 2015, als er in Vahrn einen Unfall gebaut hat, überhaupt am Steuer sitzen dürfen?

Schließlich war der SVP-Chef am Vortag bei der Revisionsprüfung durchgesaust.

Es war der Faschingssamstag.

Die Wochenzeitung „ff“ warf dem Landesrat vor, er sei an jenem Samstag Auto gefahren, „so als ob er einen regulären Führerschein in der Tasche hätte“.

Die Botschaft zwischen den Zeilen: Der Landesrat sei an jenem Tag faktisch ohne Lappen gewesen – und habe dann auch noch einen Unfall gebaut.

Diesen heiklen Sachverhalt konnte nur das Transportministerium definitiv klären.

Nach Informationen der TAGESZEITUNG liegt der Bescheid aus dem Ministerium jetzt vor – und er ist unmissverständlich.

Im Schreiben des Ministeriums heißt es sinngemäß:

Der Führerschein sei im Falle eines negativen Ausgangs der Revisionsprüfung bis zum formellen Widerruf des Führerscheins gültig.

Also sei Philipp Achammer an jenem Februar-Tag im Jahr 2015 fahrberechtigt gewesen.

LESEN SIE AM FREITAG IN DER PRINT-AUSGABE:

  • Der Wortlaut des Schreibens aus dem Ministerium.
  • Und: Was dieser Bescheid aus Rom für den SVP-Chef bedeutet.
Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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