Sicher im Winter
Die Winterausrüstungspflicht auf der Brennerautobahn gilt vom 15. November bis zum 15. April. Bei Missachtung der Vorschriften drohen Verwaltungsstrafen.
Der Winter steht vor der Tür und – wie jedes Jahr – sind Schneeketten und Winterreifen an Bord Pflicht. Mit dem Nähern der kalten Jahreszeit ist bei Auto- und Lkw-Lenkern besondere Vorsicht geboten, um dem eigenen Fahrzeug die beste Straßenbelagshaftung und Stabilität zu garantieren.
Die Brennerautobahn AG möchte darauf hinweisen, dass die Vorschrift auf der gesamten Brennerautobahn gilt und auch ohne Schnee einzuhalten ist. Die Missachtung wird mit Verwaltungsstrafen zwischen 80,00 und 318,00 Euro bestraft, und der Fahrzeuglenker wird aufgefordert, ohne die Pflichtausrüstung nicht weiter zu fahren.
Die Winterausrüstungspflicht gilt auch in Österreich.
Vom 1. November bis zum 15. April dürfen bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) Pkws und Lkws bis 3,5 t nur mit Winterreifen oder an mindestens 2 Antriebsrädern mit Schneeketten fahren.
Für Lkws über 3,5 t gilt zur selben Zeit Winterreifenpflicht und Mitführpflicht für Schneeketten, unabhängig davon ob winterliche Verhältnisse herrschen. Für Busse gilt die Mitführpflicht für Schneeketten bis zum 15. März.
Wie immer weist die Brennerautobahn darauf hin, dass für weitere Fragen, für Informationen in Echtzeit über Straßenverhältnisse der Autobahn oder Verkehrsinformationen oder eventueller Kundenbetreuung entlang der A22, das Benutzerservicezentrum der Brennerautobahn rund um die Uhr unter der Telefonnummer +39 0461 980085, unter der grünen Nummer (nur Anrufe aus Italien) 800 279940, sowie unter der allgemeinen grünen Nummer (aus Deutschland, Österreich, Holland) 00 800 22022022 zur Verfügung steht.
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