Südtiroler (Betriebe) zuerst
Im Jahr 2016 sind mehr als 63.000 Vergaben auf dem online-Portal des Landes veröffentlicht worden. Bei 82,7 Prozent der Vergaben ist der Zuschlag an Südtiroler Unternehmen erfolgt.
„Öffentliche Aufträge sind wichtig für Südtirols Unternehmen. Dadurch können Arbeitsplätze geschaffen und Wertschöpfung generiert werden. Es muss daher unser aller gemeinsames Ziel sein, die Auftragsvergabe so zu gestalten, dass alle Betriebe eine reelle Zugangschance haben“, erklärt Leo Tiefenthaler, Präsident von Südtiroler Wirtschaftsring – Economia Alto Adige (swr-ea). Die kürzlich veröffentlichte Durchführungsbestimmung zum öffentlichen Auftragswesen ist ein wichtiger Baustein dafür.
Im Jahr 2016 sind mehr als 63.000 Vergaben auf dem online-Portal des Landes veröffentlicht worden. Die Gesamtsumme für die ausgeschriebenen Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen betrug 1,186 Mrd. Euro. Bei 82,7 Prozent der Vergaben ist der Zuschlag an Südtiroler Unternehmen erfolgt (entspricht 60 Prozent des Wertes). Das im Dezember 2016 veröffentlichte Landesgesetz zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen hat eine positive Entwicklung ermöglicht, so das Fazit der Wirtschaftsvertreter.
swr-ea hat sich im Zuge der Diskussion insbesondere für die Vergabe nach dem wirtschaftlich günstigsten Preis und für eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands eingesetzt. Beides Anliegen, die in das Landesgesetz aufgenommen und durch die nun vorliegende Durchführungsbestimmung abgesichert sind.
„Auch jener Absatz der Durchführungsbestimmung, welcher vorsieht, dass das Land Südtirol Maßnahmen vorsehen kann, welche die Teilnahme der Klein- und Mittelunternehmen fördern, ist für uns wichtig. 94 Prozent von Südtirols Unternehmen beschäftigen weniger als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es ist notwendig, die öffentliche Auftragsvergabe so zu gestalten, dass auch diese eine effektive Chance haben, daran teilzunehmen“, betont Tiefenthaler. Dieser teilweise Freiraum – die geltenden EU-Richtlinien und die Grundsätze der wirtschaftlich-sozialen Reformgesetze müssen auch weiterhin berücksichtigt werden – werde nun durch die neue Durchführungsbestimmung ermöglicht, schreibt swr-ea abschließend in einer Presseaussendung.
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