Strafe für Schwänzer
Jetzt ist es fix: Das Land regelt gesetzlich, dass für nicht wahrgenommene Facharztvisiten 35 Euro zu zahlen sind. Das gilt auch für Ticketbefreite.
von Heinrich Schwarz
Eine Vormerkzeit von mehr als 200 Tagen bei bestimmten Facharztvisiten an bestimmten Krankenhäusern ist in Südtirol schon längst keine Seltenheit mehr. Eigentlich wäre das Ziel, den Bürgern eine nicht-dringende Visite innerhalb von 60 Tagen zu gewährleisten.
Das Problem der langen Vormerkzeiten hat sich in den letzten Jahren noch deutlich verschlechtert. Die Schuld daran liegt nicht nur am Ärztemangel und am noch immer fehlenden einheitlichen Vormerksystem, sondern auch bei den Bürgern, die nicht zu den vereinbarten Terminen erscheinen. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb schätzt, dass rund 15 Prozent der vorgemerkten fachärztlichen Leistungen nicht in Anspruch genommen und nicht rechtzeitig abgesagt werden.
Das soll jetzt der Vergangenheit angehören. Schon im September einigte sich das neue Planungskomitee für das Sanitätswesen darauf, eine Verwaltungsstrafe für Schwänzer einzuführen. Und jetzt werden die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Die Landesregierung hat diese in das Haushaltsgesetz 2018 eingebaut, das am Dienstag genehmigt wurde und demnächst in den Landtag kommt.
Darin heißt es sinngemäß: Wer eine Facharztvisite beim Sanitätsbetrieb vorgemerkt hat und diese zum vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann oder will, muss dies rechtzeitig mitteilen. „Dadurch wird gewährleistet, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb die Wartelisten effizienter verwalten kann“, steht im Gesetzentwurf.
Wer der Visite unentschuldigt fernbleibt, dem wird eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 35 Euro auferlegt. Dies gilt auch für ticketbefreite Personen.
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Auch in den Erste-Hilfe-Abteilungen wird jetzt hart durchgegriffen: Nicht-dringende Behandlungen haben künftig eine Verwaltungsstrafe zur Folge.
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