Beiträge für Sprachkurse
Das Land gewährt weiterhin Beiträge für Kurse zum Erlernen der Zweitsprache oder einer Fremdsprache.
Die Landesregierung hat am Dienstag auf Vorschlag von Kultur- und Bildungslandesrat Philipp Achammer wieder die Mittel für den Besuch von Kursen zum Erlernen der Zweitsprache oder einer Fremdsprache bereitgestellt und die entsprechenden Wettbewerbsausschreibungen genehmigt.
Insgesamt stehen für Kurse, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 31. August 2018 besucht werden, 760.000 Euro bereit – und zwar 380.000 Euro für den Besuch von Deutschkursen in Ländern des deutschen Sprachraums bzw. für Italienischkurse in Italien außerhalb Südtirols sowie ebenfalls 380.000 Euro für Kurse zum Erlernen einer Fremdsprache im Ausland, wobei die Unterrichtssprache die Amts- und Umgangssprache der Bevölkerung des jeweiligen Staates oder Gebietes sein muss. Das zulässige Höchsteinkommen beträgt in beiden Fällen 30.000 Euro.
Bewerber können ab 1. Januar bis spätestens 31. August 2018 im Landesamt für Hochschulförderung in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen ihren Antrag einreichen. Außerdem sind zwei Zwischentermine (31. Januar und 29. Juli 2018) für die Bearbeitung der Anträge und Zuweisung der Zuschüsse vorgesehen.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.