„Selbstbestimmtes Leben“
Im Landtag hat die erste öffentliche Sitzung des Monitoringausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung stattgefunden, an der rund 70 Personen teilgenommen haben.
Im Landtag hat die erste öffentliche Sitzung des Monitoringausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung stattgefunden, an der rund 70 Personen teilgenommen haben, Betroffene sowie Vertreter von Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind. “Es ist eine der wichtigsten Veranstaltungen hier”, begrüßte Landtagspräsident Roberto Bizzo die Anwesenden, “denn heute ist der Landtag wirklich das Haus aller.”
Gleichstellungsrätin Michela Morandini, die den mit Landesgesetz (Nr. 7/2015) eingerichteten Ausschuss leitet, erläuterte dessen Aufgaben und stellte die Mitglieder vor: Sascha Plangger, Experte im Bereich Behinderung und Inklusion, sowie Julia Maria Binanzer, Martin Achmüller, Andreas Lanthaler, Marion Hartmann und Sergio Piccinelli, Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen. Der Ausschuss, der im Jänner des Jahres zum ersten Mal zusammengetreten ist, überwacht die Einhaltung der UN-Konvention über die Behindertenrechte, stellt Übertretungen fest und gibt Gutachten und Empfehlungen ab. “Unser Jahresthema und auch das Thema unserer Sitzung sind das selbstbestimmte Leben und die Inklusion in der Gesellschaft, mit dem Hauptaugenmerk auf Arbeit, Wohnen und Mobilität”, erklärte Morandini, “wir wollen aufzeigen, was in Südtirol funktioniert und was sich ändern muss.”
“Der Artikel 19 der UN-Konvention besagt, dass Menschen mit Behinderung dieselbe Wahlfreiheit haben müssen wie andere, dass sie selbst bestimmen können, wo und mit wem sie leben und arbeiten wollen”, erklärte Sascha Plangger, “und dafür ist ihnen die nötige Unterstützung zu gewährleisten.” Damit alle den Ausführungen folgen konnten, wurden sie auch in einfacher Sprache wiederholt sowie in Gebärdensprache übersetzt und mit Zeichnungen erläutert.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich anschließend in drei Arbeitsgruppen mit den Themen Arbeit, Wohnen und Mobilität befasst. Für den Bereich Arbeit wurde festgestellt, dass Menschen mit Behinderung meist zufrieden sind, wenn sie eine Arbeit haben – weniger mit Entlohnung und Rentenabsicherung -, dass es aber nach wie vor schwierig ist, eine Arbeit zu finden, das hängt zum einen von der Art der Behinderung und der Ausbildung ab, zum anderen aber vom Mangel an Arbeitsplätzen. Eine Sensibilisierung der Bevölkerung und vor allem der Arbeitgeber wurde für nötig erachtet. Verbesserungsbedarf wurde auch bei Aus- und Weiterbildung gesehen wie bei der Adaptierung der Arbeitsplätze.
Für Menschen mit Behinderung gibt es einige gute Wohnprojekte, aber der Bedarf an geeigneten Wohnungen oder Wohngemeinschaften ist noch hoch. Diese sollten überschaubar und nicht entlegen sein, um eine Inklusion zu ermöglichen. Bei den Wohnungen wie bei den Betreuungsdiensten, die selbständiges Wohnen ermöglichen, sollte besser auf die Art der Behinderung geachtet und die Wahlfreiheit respektiert werden.
Für den Bereich Mobilität wurde eine Verbesserung in den letzten Jahren festgestellt, es gebe mehr Reisemöglichkeiten, auch gemeinsam mit Menschen ohne Behinderung, geeignete Apps für das Smartphone, periphere Gebiete seien heute besser erreichbar, die Unterstützung unbürokratischer, das Informationsangebot reicher. Nachholbedarf wurde beim Abbau der architektonischen Barrieren festgestellt, hier sei das Gesetz rigoroser anzuwenden. Die öffentlichen Verkehrsmittel sollten leichter zugänglich sein, außerdem brauche es ein besseres Angebot an individuellen Verkehrsdiensten. Mobil zu sein ist auch für Menschen mit Behinderung ein wesentlicher Aspekt eines selbstbestimmten Lebens.
Die gesammelten Kritikpunkte und Vorschläge werden den politischen Entscheidungsträgern bei einem Treffen Ende des Jahres übergeben, kündigte Michela Morandini an. Nächstes Jahr werde der Monitoringausschuss auch an den Versammlungen der Behindertenverbände teilnehmen, um Vorschläge zu sammeln.
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