„Ich habe Angst“
Der Gerichtspsychiater Reinhard Haller erklärt, warum er den Fünffachmörder Marco Bergamo eher nicht aus der Haft entlassen hätte. Und er verrät: Bei jedem Mord, der geschieht, habe er Angst, dass einer seiner „Klienten“ der Täter ist.
TAGESZEITUNG Online: Herr Professor Haller, hätte man den fünffachen Frauenmörder Marco Bergamo aus dem Gefängnis entlassen können?
Reinhard Haller: Marco Bergamo war nicht psychisch krank. Das heißt, man hätte ihn nicht therapieren können. Bergamo war stark persönlichkeitsgestört, auch sexuell gestört. Dabei handelt es sich um Störungen, die man im Prinzip nicht wirklich behandeln kann …
Solche Störungen bleiben ein Leben lang?
Richtig! Insofern kann man in einer Therapie zwar erreichen, dass solche Menschen lernen, halbwegs damit umzugehen. Aber ob das in seinem so schwerwiegenden Fall gelingt, ist sehr fraglich. Eine gewisse Gefahr wäre von Bergamo immer ausgegangen, wenn er in Freiheit gekommen wäre.
Marco Bergamo hat bei seiner Verhaftung gesagt: „Ich bin froh, dass ihr mich gefasst habt, ansonsten hätte ich weiter gemordet …“
Bergamo war nicht ein klassischer Triebtäter, ich würde ihn als bösartigen Narzissten mit starkem Sadismus bezeichnen. Das sind natürlich Züge, die diagnostisch äußerst ungünstig sind, weil sie sich schwer therapieren lassen. In solchen Fällen wird – nach Verbüßung der Strafe – vielfach die sogenannte Sicherheitsverwahrung verhängt …
Das bedeutet: Diese Tätertypen kommen bis an ihr Lebensende in eine geschlossene Anstalt?
Richtig. Das sind Fälle, in denen man die Gesellschaft dringend vor diesen Tätertypen schützen muss. Natürlich wollen auch diese Menschen irgendwann in Freiheit, nachdem sie die Strafe verbüßt haben.
Auch Marco Bergamo hat entsprechende Anträge gestellt …
Ob es zu einer Überstellung in die Freiheit kommt, das macht man dann abhängig von den sogenannten Prognose-Gutachten. Diese Prognosen sind …
… sehr schwierig?
Es gibt ja den berühmten Spruch: Prognosen sind schwierig, erst recht, wenn sie die Zukunft betreffen (lacht). Das große Problem ist: Man kann menschliches Verhalten nie genau vorhersagen. Man kann bei einem Serienkiller nicht wirklich sagen, ob er noch einmal rückfällig wird. Daher ist eine Entlassung in solchen Fällen nicht einfach.
Wäre eine Entlassung Bergamos im Rahmen der Verabreichung von triebunterdrückenden Medikamenten denkbar gewesen?
Nur zum Teil, denn solche Präparate dämmen nur den Sexualtrieb ein, bei Bergamo war aber Sadistisches auch dabei. Beim Serienkiller geht es nicht nur um Sexualität, da geht es in erster Linie um Machtausübung. Der Antrieb eines Serienmörders besteht darin, einen hilflosen Menschen vor sich zu haben, der ihm ausgeliefert ist, über den er absolute Macht ausüben kann. Er will über Leben und Tod bestimmen. Medikamente können also nur den Sexualtrieb mindern, aber nicht die sadistischen Impulse, bei denen auch ein Machtaspekt dabei ist. Insofern wäre die sogenannte chemische Kastration im Fall Bergamo keine hundertprozentige Lösung gewesen.
Herr Professor, es mag zwar schwierig sein, eine Sozialprognose zu erstellen, weil von Tätern durchaus auch manipulative Bemühungen ausgehen können. Anderseits ist das deklarierte Vollzugsziel nicht das Wegsperren bis ans Lebensende, sondern die Resozialisierung, die graduelle Rückführung eines Straftäters in die Gesellschaft. Ein unbedingtes Dilemma?
Das ist eben die Gratwanderung in solchen Fällen. Gutachten sind, wie gesagt, sehr schwierig, weil wir bislang noch keine Methode gefunden haben, mit der wir psychisches Verhalten vorhersagen könnten. Wir wissen nicht, wie sich nächste Woche das Wetter oder die Börse entwickeln wird, geschweige denn, wie sich Menschen verhalten werden.
Wie gehen Gerichtspsychiater in solchen komplexen Fällen vor?
Es gibt schon gewisse Prognose-Kriterien. Solche Kriterien sind die Persönlichkeit des Betroffenen, die Therapiefortschritte, die Art und Weise, wie er sich im Zuge der Therapie verhält. Es kommt auch darauf an, wo der Betroffene im Falle einer Haftentlassung hinkommt, wie er draußen weiterbetreut wird.
Kein leichter Job für einen Gutachter!
Natürlich sind die Gutachter in solchen Fällen auch sehr ängstlich. Denn wenn etwas passiert, dann heißt es: Der Gutachter ist schuld! Auf der anderen Seite – da haben Sie völlig Recht – werden genau aus dieser Problematik heraus oft Menschen lange Zeit in geschlossenen Anstalten untergebracht, die gar nicht gefährlich wären.
Gibt es diesbezügliche Daten?
Man geht davon aus, dass in 50 Prozent der Fälle eine Sicherheitsverwahrung gar nicht notwendig wäre, weil die Menschen nicht mehr gefährlich sind. Man bewegt sich also immer zwischen zwei Polen.
Im Zweifel verfügen die Gutachter eine Sicherheitsverwahrung?
Sagen wir es so: Die Prognosen sind immer besser geworden, weil verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Es geht um Fragen wie: Wie kann ich draußen die Weiterbetreuung sichern, die ambulante Therapie, die Bewährungshilfe durch die Sozialstellen, auch die Sexualtherapie, die man hier machen muss. Die Mutter aller Fragen an den Gutachter ist: Wie kann man eine Entlassung an der langen Leine gewährleisten? Aber es bleibt immer ein gewisses Risiko, das muss man einfach sagen.
Die Konsequenz?
Die Konsequenz ist, dass die Bevölkerung nicht bereit ist, ein solches Restrisiko zu tragen. Wir haben es mit einer Quadratur des Kreises zu tun. Einerseits sollte man so wenige Menschen wie möglich unterbringen, sondern sie resozialisieren, andererseits kann man dann den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung nicht Rechnung tragen.
Waren Sie schon mit solch delikaten Fällen befasst?
Ja, schon sehr oft! Ich muss ja dauernd Prognose-Gutachten machen. Das ist auch das schwierigste. Immer wenn ein Mord passiert, habe ich Angst, ob der Täter nicht einer ist, dem ich vor ein paar Wochen eine gute Prognose ausgestellt habe.
Auch der Gutachter hat Angst?
Ja, er steht unter Angst. Daher habe ich bereits vor langer Zeit vorgeschlagen, dass man solche Entlassungen nicht einem einzigen Gutachter überantworten sollte, sondern einer ganzen Kommission. Dann würde nicht der ganze Verantwortungsdruck auf einer einzelnen Person bestehen. Dieser Kommission müsste jemand aus dem Gefängnis angehören, jemand von der Kriminalpolizei, jemand von der Bewährungshilfe, natürlich auch ein psychiatrischer Gutachter, jemand von der Therapie. Auf diese Art und Weise, glaube ich, würde man auch zu treffsichereren Prognosen gelangen.
Lassen Sie mich das Band noch einmal zurückspulen: Es war wirklich so, dass Sie, wenn irgendwo ein Mord passiert ist, Angst hatten, dass einer Ihrer „Klienten“ dafür verantwortlich sein könnte?
Ja, natürlich! Es gab in Deutschland einen Fall, wo ein Gutachter sogar in den Tod getrieben wurde …
Sie meinen den Fall Natalie?
Richtig. Da hat der Gutachter eine gute Prognose ausgestellt, der Täter ist rausgegangen und hat bereits am ersten Tag die kleine Natalie umgebracht. Der Druck auf den Gutachter war so groß, dass er Suizid gemacht hat …
Die Fehleinschätzung und die damit einhergehende Medienkampagne hatten ihn so sehr belastet?
Ja, und dieser Fall beweist eindrucksvoll, dass auf dem Gutachter eine enorme Verantwortung lastet. Formal entlassen tut zwar das Gericht, aber natürlich sagen die Richter, wenn etwas passiert: „Wir haben uns auf den Gutachter verlassen.“ In der Öffentlichkeit wird immer der Gutachter abgestempelt. Das ist die Problematik. Und wenn wir jetzt zum Fall Bergamo zurückkehren: Er hat doch mehrere Taten begangen, und er ist mit 51 noch relativ jung, das darf man nicht übersehen. Bei so einem Mann, denke ich, wäre höchste Vorsicht geboten gewesen.
Sie hätten Marco Bergamo nicht entlassen?
Ich habe ihn nicht untersucht. Aber nach den Gesamtumständen, die ich kenne, kann ich nur sagen, dass ich höchste Vorsicht hätte walten lassen. Bergamo war 51, und es ist natürlich ein Unterschied, ob ich einen 51-Jährigen oder einen Greis entlasse, der durch das Alter harmlos geworden ist, der gar nicht mehr die Kraft hat, Großes zu verbrechen und der auch sexuell nicht mehr triebhaft ist.
25 Jahre Gefängnis – da verändert sich ein Mensch sicher nicht zum Positiven?
Sicher nicht! So ein Haftaufenthalt ändert die Menschen und kompliziert die Geschichte noch obendrein. Ganz entscheidend ist die Therapie. Hat Therapie stattgefunden? Ja oder nein? Der zweite Fragenkomplex lautet: Wo wird er hinkommen? In welchem sozialen Empfangsraum landet er? Wird er eine regelmäßige Therapie bekommen? Wird die Medikamenteneinnahme kontrolliert? Wird er durch die Bewährungshilfe betreut?
Wenn all diese Maßnahmen gesetzt werden …
… dann ist er natürlich weniger gefährlich, als wenn es keine Nachbetreuung gibt. Aber oft scheitern Resozialisierungsbestrebungen an der Angst der Bevölkerung. In Deutschland hatten wir vor ein paar Jahren den Fall, dass zahlreiche Sexualstraftäter aufgrund eines EU-Urteils aus der Haft entlassen werden mussten. In der Folge gab es in den Gemeinden, wo diese Täter hätten wohnen sollen, Riesenproteste, so dass die Überwachung dieser Täter mehr gekostet hat, wie wenn man sie drinnen behalten hätte. Es ist, wie gesagt, sehr, sehr schwierig.
Interview: Artur Oberhofer
ZUR PERSON
Reinhard Haller, 66, ist ein österreichischer Psychiater, Psychotherapeut und Neurologe. Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Suchtforschung. Haller ist außerdem als psychiatrischer Gerichtsgutachter bekannt und kam durch mehrere Fälle an die Öffentlichkeit. Er verfasste unter anderem Gutachten in den Fällen des Knastpoeten und Prostituiertenmörders Jack Unterweger und des Briefbombers Franz Fuchs.
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