Das neue Wahlgesetz
Der römische Senat verabschiedete am Donnerstag das neue Wahlgesetz. 214 Senatoren stimmten mit Ja.
Bei der offenen elektronischen Abstimmung votierten 214 von 275 Senatoren mit Ja, 61 Senatoren stimmten dagegen.
Damit tritt das neue Wahlgesetz in Kraft.
Dieses sieht vor, das rund 1/3 der Sitze im Abgeordnetenhaus und im Senat in den Ein-Personen-Wahlkreisen, die anderen 2/3 auf proportionaler Basis in Mehrpersonenwahlkreisen vergeben werden sollen.
Für Südtirol und das Trentino sowie für die Minderheiten ist eine Sonderregelung vorgesehen.
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