Du befindest dich hier: Home » News » Unzulässiger Antrag?

Unzulässiger Antrag?

Dieter Steger

SVP-Fraktionschef Dieter Steger und Sparkassenpräsident Gerhard Brandstätter sind überzeugt: Der Landtag habe im Bankenwesen keine Zuständigkeit. Somit sei der Antrag auf Einrichtung des U-Ausschusses unzulässig.

von Matthias Kofler

Sparkassenpräsident Gerhard Brandstätter bezeichnet den Antrag der Opposition wörtlich als „lächerlich“. Das Land Südtiroler habe keine Zuständigkeit für das Bankwesen, also könne der Landtag zur Sparkasse keine Untersuchungskommission einsetzen. „Die Sparkassen-Stiftung ist zudem eine privatrechtliche Stiftung, über welche das Land Südtirol keine Weisungsbefugnis hat“, sagt Brandstätter. Er kündigt an, die Staatsanwaltschaft über den beantragten Untersuchungsausschuss im Landtag informieren zu wollen.

In dieselbe Kerbe schlägt auch SVP-Fraktionssprecher Dieter Steger: „Der Antrag ist unzulässig, weil der Landtag in der Angelegenheit keine wie auch immer geartete Zuständigkeit hat. Somit können etwaige Ergebnisse des U-Ausschusses durch den Landtag gar nicht verwendet werden.“ Seit Anfang der 2000er-Jahre sei das Bankenwesen staatliche Kompetenz. Somit hätte der Antrag auf Einrichtung eines Ausschusses, wenn schon, an das römische Parlament gerichtet werden sollen. Steger sagt, dass er sich über den Antrag des Kollegen Köllensperger wundere. Es scheine, als ob die Unterzeichner des Antrags die Geschäftsordnung des Landtags nicht kennen würden.

„Das ist eine Augenauswischerei und reiner Populismus, weil der Landtag 0,0 Zuständigkeiten hat. Wahrscheinlich geht es hier um etwas ganz anderes“, so der SVP-Fraktionssprecher. Zudem habe bereits die Justiz Ermittlungen aufgenommen. Es sei falsch, wenn sich die Politik in laufende Ermittlungen einklinke.

Die Entscheidung, ob eine U-Kommission eingerichtet wird, obliegt ausschließlich dem Landtagspräsidenten, also dem PD-Politiker Roberto Bizzo. Steger will keine Empfehlungen aussprechen. Er sagt aber: „Wenn ich Präsident wäre, dann würde ich den Antrag aus den genannten formalen Gründen für unzulässig erklären.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (10)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.

2025 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen